Verfassungsbeschwerde gegen Schleswig-Holsteins Windkraft-Moratorium eingereicht
Bei dem Landesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Tremsbüttel-Röst gegen das im letzten Jahr vom Landtag beschlossene Windkraft-Moratorium (§ 18 Abs. 2, 3, § 18a Abs. 1 LPlG in der Fassung vom 22.05.2015) eingegangen (Beschwerdeschrift hier). Das Gericht prüft die Beschwerde unter dem Az. LVerfG 3/15. Die Gemeinde will auch eine einstweilige Aussetzung des Gesetzes erreichen.
Ich messe dem Antrag keine größeren Erfolgsaussichten zu, aber das bleibt abzuwarten.
Informationen zum Windkraft-Moratorium
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