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Verfassungsgericht kassiert Vorratsdatenspeicherung

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Der französische Verfassungsgerichtshof hat heute die bis 2021 mit der Begründung der Strafverfolgung angeordnete Vorratsspeicherung der Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung als unverhältnismäßig und verfassungswidrig verworfen. Nicht zu entscheiden hatte er über das aktuelle französische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das nunmehr mit dem Schutz der „nationalen Sicherheit“ begründet wird.

Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kommentiert:

„Erst gestern hat eine Umfrage einen massiven Einschüchterungseffekt flächendeckender Vorratsdatenspeicherung nachgewiesen, der Menschen gefährdet. In Deutschland und Europa muss dieses schädlichste Überwachungsgesetz von allen endlich vom Tisch – egal mit welcher Begründung!

Pressemitteilung zur Umfrage hier einsehbar.