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Verfassungsreform vor dem Abschluss

Freiheit, Demokratie und Transparenz Gesetzentwürfe Landtag

Am Montag tagt der Sonderausschuss Verfassungsreform zum letzten Mal, um die noch streitigen Fragen der geplanten Änderung der schleswig-holsteinischen Landesverfassung zu klären, insbesondere
a) Gottesbezug
b) Absenkung des Zustimmungsquorums für Volksentscheide
c) Transparenz/Informationszugang
Siehe im Einzelnen die Tagesordnung. Die Sitzung ist öffentlich und wird auch per Audiostream übertragen.
Zum Gottesbezug wird es voraussichtlich darauf hinaus laufen, dass der Ausschussentwurf die Einfügung einer Präambel ohne Gottesbezug vorsehen wird und dass von Seiten einer Fraktion ein Änderungsantrag zur Einfügung eines Gottesbezugs (“in Verantwortung vor Gott und den Menschen”) gestellt werden wird. Abgestimmt werden wird darüber in der zweiten Lesung mit 2/3-Mehrheit.
Beim Zustimmungsquorum für Volksentscheide geht es darum, dass Volksentscheide trotz klarer Mehrheit immer wieder an dem hohen Zustimmungsquorum von zurzeit 25% der Wahlberechtigten scheitern (z.B. Volksabstimmung über Wiedereinführung des Buß- und Bettags in SH oder über Netzrückkauf in Berlin). Mehr Demokratie e.V. und Piraten wünschen eine Abschaffung (wie in Bayern, Hamburg, Hessen, Sachsen), die Koalition eine Absenkung des Zustimmungsquorums auf 15% (wie in NRW). Die CDU lehnt eine Absenkung ab. Es hängt folglich von der FDP ab, ob eine 2/3-Mehrheit für eine Absenkung zustande kommt. Dies wäre sehr zu wünschen im Sinne von mehr Mitbestimmung der Bürger. Auf Bundesebene tritt die FDP bereits für ein Zustimmungsquorum von 15% ein.
An dem neu vorgesehenen Verfassungsartikel betreffend Informationszugang gibt es Kritik der Piraten, des Deutschen Journalistenverbandes und des Netzwerks Recherche. Sie warnen, die geplante Formulierung würde die bisher im Informationszugangsgesetz garantierte Transparenz einschränken, und fordern Änderungen. Es ist offen, wie der Ausschuss damit umgehen wird.
Der am Montag zu beschließende Verfassungsentwurf wird in der darauf folgenden Woche in erster Lesung im Landtag beraten werden. Der Innen- und Rechtsausschuss wird sodann nach dem Willen der übrigen Fraktionen nur noch die kommunalen Landesverbände anhören. Nach der sitzungsfreien Zeit soll die Verfassungsreform dann in zweiter Lesung beschlossen werden. Wir Piraten hatten vergeblich eine Volksabstimmung gefordert. Wir werden nun im Vorfeld der zweiten Lesung eine Befragung unserer Mitglieder vornehmen.

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