Verkauf von Küsten und Ufern illegal
Auf meine Anfrage erklärt die Landesregierung Bemerkenswertes zu der hochproblematischen Praxis der Veräußerung öffentlicher Häfen und Buchten:
Laut Haushaltsgesetz dürfen Grundstücke nur dann ohne Zustimmung des Landtags veräußert werden, wenn dies “zur ganz oder teilweise unentgeltlichen Übertragung des Eigentums” erfolgt. In Antwort auf Frage 6 gibt die Landesregierung zu, dass Küsten- und Uferflächen vielfach entgeltlich verkauft wurden und trotzdem nicht die erforderliche Zustimmung des Landtags eingeholt worden ist. Die Begründung, wenn eine unentgeltliche Veräußerung ohne Zustimmung zugelassen sei müsse dies erst recht für eine entgeltliche Veräußerung gelten, ist abenteuerlich und eindeutig gesetzwidrig. Die Bagatellklausel soll bewusst nicht für werthaltige Grundstücke gelten. Wegen des Gesetzesverstoßes könnten die betroffenen Veräußerungen reihenweise unwirksam sein, namentlich im Fall der Sportboothäfen Fahrensodde, Baltic Bay Laboe, Wendtorf und Damp. Der Landesrechnungshof prüft die dubiosen Grundstücksgeschäfte bereits, zumal die Wertansätze zweifelhaft sind.
Der Verkauf unserer Küsten und Ufer soll unterdessen weiter gehen, und zwar an der Schlei und bezüglich des Wyker Hafens. Das ist eine Missachtung des Landtags, der sich noch keine Meinung zu unserem Antrag gebildet hat, den Ausverkauf zu stoppen. Im Fall des Wyker Hafens birgt dessen Übertragung auf die Gemeinde die Gefahr einer späteren Privatisierung des Hafens. Dabei hat es über den Zugang zu Einrichtungen dieses Hafens bereits in der Vergangenheit Streit gegeben.
Für uns Piraten ist klar, dass unsere Natur in öffentlicher Hand bleiben muss und deswegen keinerlei Veräußerung von Flächen durch das Land erfolgen darf.
Informationen von “Plenum Online” zum Thema
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