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Videoüberwachung und Bleistifte bei der Wahl?

Allgemein

bleistiftWegen diverser Beschwerden über videoüberwachte Wahlräume und Bleistifte in der Wahlkabine möchte ich an dieser Stelle die Rechtslage erläutern:

Videoüberwachung von Wahlräumen

Nach Meinung der Bundesregierung dürfen mit Videotechnik ausgestattete Räume als Wahlräume im Bedarfsfall genutzt werden, wenn die Kameras abgedeckt oder so ausgerichtet werden, dass sie die Wahlhandlung nicht erfassen können. In der bayerischen Wahlanweisung heißt es ebenfalls, dass etwaige Überwachungskameras nach außen erkennbar außer Betrieb zu nehmen seien. In Schleswig-Holstein bittet die Landeswahlleiterin, videoüberwachte Räume möglichst nicht als Wahlräume einzusetzen. Wenn kein anderer barrierefreier Raum zur Verfügung stehe, seien “die Videokameras abzudecken oder zumindest so auszurichten, dass sie keinesfalls die Wahlhandlung erfassen können“. Nur der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte ist der Meinung, dass schon die Teilnahme an der Wahl, also auch der Weg in die Wahlkabine, vor Überwachung geschützt werden müsse.
Außer durch Briefwahl kann man sich somit letztlich nicht dagegen wehren, auf dem Weg zur Wahlkabine videoüberwacht zu werden, solange die Kabine selbst nicht überwacht wird. Meines Erachtens muss das Wahlrecht dahin geändert werden, dass die Teilnahme an der Wahl komplett überwachungsfrei zu sein hat, was durch Abdecken oder Abkleben vorhandener Überwachungskameras leicht umsetzbar ist.
Siehe auch: Konkrete Fälle von Überwachungskameras in Wahllokalen

Bleistifte in Wahlkabinen

Nach der Bundeswahlordnung soll (nicht: muss) in der Wahlzelle ein Schreibstift jeglicher Art ausliegen. Es genügt ein (nicht dokumentenechter und daher radierbarer) Bleistift. So sehen das Bundeswahlleiter und auch der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags.
Wer eine Veränderung der eigenen Stimme befürchtet, kann sich nur durch Mitbringen eines eigenen Stiftes (z.B. Kugelschreiber) schützen. Die Verwendung eines eigenen Stiftes ist zulässig.
Meines Erachtens muss das Wahlrecht dahin geändert werden, dass ein dokumentenechter Stift ausgelegt werden muss. Auch wenn Manipulationen bei der öffentlichen Auszählung nicht wahrscheinlich sind, ist es ein Leichtes, jedes Risiko dieser Art von vornherein auszuschließen. Das Argument, man würde dadurch zuviele Wahlfehler produzieren, halte ich nicht für stichhaltig. In Bayern sollen schon heute dokumentenechte Stifte und keine Bleistifte ausgelegt werden (ein Verstoß gegen diese Richtlinie hat jedoch keine Konsequenzen).

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