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Volksinitiative zur Mitbestimmung der Bürger bei der Windkraftplanung hat 20.204 gültige Unterschriften – Schleswig-Holsteinischer Landtag muss fehlerhafte Auszählung eingestehen

Allgemein Landtag Piratenpartei Pressemitteilungen (SH)

Die Volksinitiative von Vernunftkraft. Schleswig-Holstein (ehem. Gegenwind Schleswig-Holstein), Piratenpartei Schleswig-Holstein und Bürgerinitiativen-Netzwerk Dithmarschen, die das Nein von Gemeinden und Bürgerentscheide gegen Windparks für die Landesplanung verbindlich machen will, hat nun doch die erforderlichen 20.000 gültigen Unterstützerunterschriften erreicht. Auf eine Klage der Volksinitiative hin musste das Innenministerium seine frühere entgegengesetzte Feststellung korrigieren und nachträglich 526 Unterschriften, die trotz Einreichung „versehentlich nicht geprüft wurden“, als gültig anerkennen.

Die 2017 eingereichte Volksinitiative stellte nach Einsichtnahme in die vom Innenministerium auf Gültigkeit geprüften Unterschriftenlisten zahlreiche Verstöße gegen die gesetzlich geregelte Dokumentationspflicht fest.

„Unsere aufwändige Nachprüfung hat hundertfache Schlamperei und Fehler von Innenministerium und Kommunen bei der Unterschriftenauszählung ergeben: 648 Unterschriften sind überhaupt nicht geprüft worden, bei 679 Unterschriften fehlt der vorgeschriebene Prüfungsvermerk, bei 259 Unterschriften wurde keinerlei Begründung für die Ablehnung angegeben. Wenn Wahlen so chaotisch ausgezählt würden wie Volksinitiativen, wäre die Politik längst auf den Barrikaden“, kritisiert Vertrauensperson Patrick Breyer von der Piratenpartei Schleswig-Holstein.

Dr. Susanne Kirchhof, Vernunftkraft Schleswig-Holstein und Vertrauensperson der Volksinitiative sagt dazu: „Natürlich sind wir froh, dass das fehlerhafte Vorgehen bei der Auszählung bereinigt wurde und wir mit dieser Volksinitiative das notwendige Quorum von 20.000 gültigen Unterschriften erreicht haben. Gleichzeitig wird mit diesem Ergebnis aber auch dokumentiert, dass bei der Berücksichtigung von Bürgeranliegen nicht mit der vorgeschriebenen Sorgfalt gearbeitet wird. Letztendlich ist das Vertrauen in die Politik erschüttert.“

Eike Ziehe, Vertrauensperson vom Bürgerinitiativen Netzwerk Dithmarschen ergänzt: „Welche Relevanz hat denn der Bürgerwille überhaupt, wenn das Recht zur Volksinitiative zwar in der Landesverfassung verankert ist, es im Endeffekt aber kein korrektes und nachvollziehbares Prüfverfahren gibt? Wir erwarten nun, dass in der Konsequenz das Verfahren für alle zukünftigen Volksinitiativen auf den Prüfstand gestellt wird. Oder will die Politik besser gar kein erreichtes Quorum sehen? Ich stelle die Glaubwürdigkeit hier in Frage!“

Nächste Station für die Volksinitiative ist das Landesverfassungsgericht. Die Volksinitiative hat hier beantragt, die Verfassungsmäßigkeit ihres Gesetzentwurfes zur Mitbestimmung an der Windenergieplanung festzustellen. Danach soll das Nein von Gemeinden und Bürgerentscheide gegen Windparks für die Landesplanung verbindlich werden, solange anderweitig genügend akzeptierte Flächen vorhanden sind. Susanne Kirchhof dazu: „Es wäre von Anfang an im Interesse der Landesregierung gewesen, eine Klärung dieser Frage vor dem Verfassungsgericht anzustreben, bevor durch eine Regionalplanung Wind die Menschen in ländlichen Gemeinden mit negativen Gemeinderatsbeschlüssen oder gar Bürgerentscheiden verprellt wurden.“

„Der direkten Demokratie gehört die Zukunft“, bekräftigt Patrick Breyer. „Wir müssen neue Wege zur Mitbestimmung der Bürger gehen. Demokratie bedeutet Regierung des Volkes durch das Volk und für das Volk – nicht Herrschaft über das Volk von oben herab.“

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