Wahl zum Landesverfassungsgericht: PIRATEN erneuern Kritik an Postenschieberei [ergänzt am 14.08.2017]
Der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN, Dr. Patrick Breyer, hat heute versucht im Landtag zu begründen, warum der Wahlvorschlag zum Landesverfassungsgericht nicht zustimmungsfähig ist. Er wurde vom Landtagspräsidenten mit umfangreichen Auflagen konfrontiert, mehrfach unterbrochen, bevor ihm das Wort vollständig entzogen wurde. Im Folgenden die Rede, die Dr. Patrick Breyer halten wollte (kursiv gedruckt die Passagen, die er nicht sagen durfte):
“Der Wahlvorschlag zum Landesverfassungsgericht ist nicht zustimmungsfähig, weil dem Vorschlag keine offene Ausschreibung der Stellen und keine ergebnisoffene, gemeinsame Suche nach den bestqualifizierten Juristen voraus gegangen ist.
Das Landesverfassungsgericht ist Hüter unserer Verfassung und Kontrollorgan des Landtages. Wir brauchen die besten Verfassungsrechtler für diese wichtige Aufgabe. Das Landesverfassungsgericht entscheidet über die Gültigkeit und Wiederholung von Landtagswahlen. Die Top-Qualifikation und Unabhängigkeit seiner Mitglieder sind wichtig, um jeden Anschein zu verhindern, politisch brisante Entscheidungen könnten politisch und nicht verfassungsrechtlich motiviert sein. Genau dieser Eindruck entsteht, wenn sich die Chefs von SPD und CDU die Richterstellen am Landesverfassungsgericht untereinander aufteilen und statt einer offenen Bestenauslese in engsten parteipolitischen Kreisen nach Parteienproporz vorgeschlagen wird. Niemand kann nachvollziehen, nach welchen Kriterien hier ausgewählt wurde.
Die Kieler Nachrichten berichteten am 25. Januar von einer ‘konservativen Mehrheit’ im Gericht. Nach der mit knapper Mehrheit gefällten Entscheidung über die Befreiung des SSW von der Sperrklausel hieß es in der Presse gar, ein ‘konservativer Richter’ sei ‘umgefallen’. Das Gerede von ‘CDU-Richtern’ oder ‘SPD-Richtern’ beschädigt das öffentliche Vertrauen in die Unabhängigkeit der Richter und ihrer Entscheidungen massiv!
Nach unserem Grundgesetz hat jeder deutsche Staatsbürger nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Richter- und Anwaltsverbände fordern dementsprechend eine öffentliche Ausschreibung der Stellen am Landesverfassungsgericht. Das ist nötig, um den besten Interessenten überhaupt eine Chance zu geben, sich zu melden und ins Gespräch zu bringen. Ohne öffentliche Ausschreibung haben selbst topqualifizierte Verfassungsrechtslehrer aus benachbarten Bundesländern, die zum Teil jahrelange Arbeitserfahrung an Verfassungsgerichten erworben haben, keine Chance.
Jede Amtsrichterstelle wird öffentlich ausgeschrieben – es kann nicht sein, dass ausgerechnet unser höchstes Gericht ohne offene Ausschreibung besetzt werden soll. Wenn Fraktionschefs die höchsten Ämter in unserem Land untereinander aufteilen, machen wir PIRATEN das nicht mit.”
Video des Vorgangs
Auch wegen des zweiten Maulkorbs, also des Wortentzugs in der oben beschriebenen Tagung, bin ich vor das Landesverfassungsgericht gezogen (Az. LVerfG 4/17). Der Innen- und Rechtsausschuss wird sich damit beschäftigen. Ich habe dem Landtagspräsidenten einen Einigungsvorschlag unterbreitet.
Ergänzung vom 14.08.2017:
In seiner Erwiderung auf meinen Antrag zeigt sich der Bevollmächtigte uneinsichtig. Das Landesverfassungsgericht weist darauf hin, dass mit Urteil vom Mai bereits geklärt worden ist, in welchen Grenzen Erklärungen zum Abstimmungsverhalten auch vor Wahlen zulässig sind. Da das Gericht nach meinem Ausscheiden aus dem Landtag Bedenken an der Zulässigkeit des Antrags hat, verfolge ich den Antrag nicht weiter.
Alle Dokumente zum Verfahren:
- Mein Antrag vom 16.03.2017
- Mein Schriftsatz vom 19.05.2017
- Antragserwiderung vom 26.07.2017
- Hinweise des Gerichts vom 10.08.2017
- Mein Schriftsatz vom 14.08.2017
Ergänzung vom 23.09.2017:
Das Landesverfassungsgericht hat das Verfahren eingestellt.
Kommentare
Wahl zum Landesverfassungsgericht: PIRATEN erneuern Kritik an Postenschieberei http://www.patrick-breyer.de/?p=563125
Wogegen verstoßen diese Äußerungen denn nach Meinung des CDU-Landtagspräsidenten?
Gute Frage, ich bin gespannt auf seine Klageerwiderung.