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Was tut Schleswig-Holstein gegen Fracking? Parlamentarische Anfrage geplant

Anfragen Landtag Wirtschaft und Verkehr

Das Vorgehen der schleswig-holsteinischen Landesregierung gegen Fracking (in Wahrheit nur gegen toxische Frac-Flüssigkeiten) wirft Fragen auf, deswegen bereite ich eine parlamentarische Anfrage vor. Hier der Entwurf:

Umgang mit Aufsuchungs- und Bewilligungsanträgen betreffend Kohlenwasserstoffvorkommen in Schleswig-Holstein (Nachfrage)
1. Das MELUR hat unter anderem in einem Gespräch mit Bürgerinitiativen gegen Fracking zugesagt, Anträge auf Bewilligung der Förderung von Erdgas oder Erdöl zu veröffentlichen, wenn der Antragsteller nach § 14 Absatz 1 BBergG Vorrang vor anderen Antragstellern genießt. Zurzeit liegt mindestens ein Antrag auf Bewilligung der Förderung von Kohlenwasserstoffen in Schleswig-Holstein vor.
Ist dieser Antrag veröffentlicht und, wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht?
2. Die Landesregierung hat zugesagt, den Landtag in nicht-öffentlicher Sitzung unaufgefordert und unter Angabe der betroffenen Gebiete von eingegangenen Aufsuchungs- und Bewilligungsanträgen zu informieren und Kartenmaterial zur Verfügung zu stellen (Drs. 18/1205).
a) Wann sind die gegenwärtig anhängigen und die Ende 2013 bearbeiteten Aufsuchungs- und Bewilligungsanträge eingegangen?
b) Wann ist der Landtag über ihren Eingang jeweils informiert worden?
3. Die Landesregierung ist der Meinung, wenn ein Vorhaben “erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann”, sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen (Drs. 18/1205).
a) Soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht gerade der Ermittlung dienen, ob ein Vorhaben “erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann”? Macht es Sinn, die Frage ohne Umweltverträglichkeitsprüfung vorab zu entscheiden?
b) Unter welchen Voraussetzungen kann die Aufsuchung oder Förderung von Erdöl oder Erdgas nach Auffassung der Landesregierung “erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen” haben?
c) Hält die Landesregierung “erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen” insbesondere für möglich bei

  • hydromechanischem Aufbrechen von Gesteinsschichten zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdöl- oder Erdgas (Fracking)
  • untertägiger Ablagerung flüssiger Abfälle, die bei Fracking-Förderungen anfallen
  • untertägiger Ablagerung flüssiger Abfälle, die bei der sonstigen Förderung von Erdöl oder Erdgas anfallen
  • (Probe-)Tiefbohrungen, die in den Grundwasserleiter eindringen oder diesen durchstoßen sollen
  • (Probe-)Tiefbohrungen, bei denen Bohrflüssigkeiten eingebracht werden sollen?

d) Hat die Landesregierung durch Weisung an das LBEG sichergestellt, dass in diesen Fällen tatsächlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt?
4. Sind in Verfahren auf Erteilung von Aufsuchungserlaubnissen oder Bewilligungen Arbeitsprogramme vorgelegt worden, die (unter anderem) Kohlenwasserstoffe betreffen, welche nur mithilfe des Fracking-Verfahrens gefördert werden können (z.B. Schiefergas)?
5. Mit Pressemitteilung vom 14.03.2013 hat der Umweltminister erklärt: „Wir können solchen eventuellen Anträgen nur dann zustimmen, wenn feststeht, dass das geplante Vorhaben keinerlei negative Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung, die Umwelt oder das Grundwasser haben kann. Nach den bislang vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen lässt sich dieser Nachweis für das Einbringen von umwelttoxischen Fracfluiden in unkonventionelle Lagerstätten nicht erbringen. Mögliche Anträge sind also nach derzeitigem Stand nicht genehmigungsfähig“.
a) Wenn sich Umweltrisiken auch weiterhin nicht ausschließen lassen, gilt diese Aussage dauerhaft, also auch über die Dauer der von der Landesregierung geplanten Veränderungssperre hinaus?
b) Wie stellt die Landesregierung sicher, dass sich das LBEG an die vom Umweltminister mitgeteilte Rechtsauffassung hält? Gibt es eine entsprechende Weisung?
c) Liegen der Landesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse vor, nach denen Fracking auch ohne Einbringung umwelttoxischer Stoffe inakzeptable Umweltrisiken birgt? Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Entschließung der Landesregierung zugrunde, nur gegen das Einbringen von umwelttoxischen Fracfluiden vorzugehen und nicht gegen das Fracking-Verfahren selbst (bitte Quellen nennen)?
d) Liegen der Landesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse vor, nach denen toxisches Fracking auch in konventionellen Lagerstätten inakzeptable Umweltrisiken birgt? Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Entschließung der Landesregierung zugrunde, gegen Fracking nur in unkonventionellen Lagerstätten vorzugehen (bitte Quellen nennen)?
6. Laut Landesregierung sei die Verpressung von Lagerstättenwasser, welche im Rahmen einer Frackingmaßnahme stattfinden soll, nach aktuellem Stand nicht genehmigungsfähig (Drs. 18/1205). Warum sollen die Gefahren einer Verpressung von Lagerstättenwasser davon abhängen, ob sie im Rahmen einer Frackingmaßnahme stattfinden soll oder nicht?
7. Nach Auskunft des Ministerpräsidenten soll der Landesentwicklungsplan “Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas nur insoweit zulassen, wie sie keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt und insbesondere das Grundwasser verursachen”. Ein konkretes Verbot von Fracking ist danach nicht geplant.
a) Wie soll die geplante Veränderungssperre konkret formuliert werden?
b) Kann die bis zur Aufstellung des Landesentwicklungsplans geplante Veränderungssperre weiter reichen als die beabsichtigte, allgemeine Formulierung im Landesentwicklungsplan?
c) Wird die Veränderungssperre Betriebsplangenehmigungen zum Einsatz von Fracking ausschließen?
d) Wird der Landesentwicklungsplan mit dem genannten Inhalt Betriebsplangenehmigungen zum Einsatz von Fracking ausschließen?
e) Sind landesplanerische Veränderungssperre oder Landesentwicklungsplan für die Bergbehörde oder den Lizenzinhaber verbindlich oder lediglich zu berücksichtigen?
8. Es wird gebeten, den Wortlaut aller an das LBEG seit Beginn der Legislaturperiode ergangenen Weisungen in Sachen Aufsuchung oder Ausbeutung von Kohlenwasserstoffen in Schleswig-Holstein mitzuteilen.

Habt ihr Anregungen oder Ergänzungen zu den Fragen? Dann tragt sie am besten direkt im entsprechenden Pad ein.
Die Anfrage soll in den nächsten Wochen eingereicht werden. Die Einreichung und auch die Antwort der Landesregierung werden in im Informationssystem sichtbar sein.

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