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Windkraft: Land legt sich mit Gemeinden an | shz.de [extern]

Presseberichte Wirtschaft und Verkehr

28 von 64 Gemeinden, die neue Rotoren ablehnen, müssen nach dem Willen der Landesregierung trotzdem Gebiete für Windenergie ausweisen. Diese Zahl hat die Staatskanzlei jetzt erstmals in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Piraten-Fraktionsvorsitzenden Patrick Breyer mitgeteilt.
Von diesen 28 betroffenen Kommunen hatten sich 23 durch ein Votum der Gemeindevertretung gegen Windräder ausgesprochen. In weiteren fünf Gemeinden ist ein Bürgerentscheid gegen Windkraft ausgefallen. Dennoch will die Landesregierung dort Vorranggebiete ausweisen.
In Kraft treten können die Regionalpläne wegen einer umfassenden Anhörung frühestens 2018. Dennoch hat das Land für 150 Meter hohe Anlagen in zwei der protestierenden Gemeinden schon Ausnahmegenehmigungen erteilt: in Beidenfleth (Kreis Steinburg) und Süderdorf (Kreis Dithmarschen). „Mindestens in diesen Fällen hätte das Land das Ergebnis der Anhörung zu den Regionalplänen abwarten müssen“, kritisiert Breyer. „Besonders hanebüchen“ findet er den Fall Beidenfleth. Das Land verweist darauf, dass die Ausnahmegenehmigung vier Wochen vor dem Bürgerentscheid erteilt worden sei. „Zu dem Zeitpunkt war das Bürgerbegehren natürlich längst eingeleitet“, sagt Breyer. Deshalb hätte das Land seiner Meinung nach nicht einfach Fakten schaffen dürfen.
Insgesamt bilanziert der Piraten-Abgeordnete das Vorgehen des Landes gegen den Widerstand mit den Worten: „Der Regierung Albig ist es egal, was die betroffenen Bürger und Gemeinden von ihren Ausbauplänen halten. Der Bürger- und Gemeindewille wird als ,nicht fachlich fundiert’ abgekanzelt.“ Breyer fordert weiter, den kommunalen Willen bei den Wind-Vorranggebieten zu berücksichtigen. Zudem verlangt er ein tagesaktuelles öffentliches Verzeichnis im Internet über Anträge auf Genehmigung von Windkraftanlagen und ihren Bearbeitungsstatus.
Die Landesregierung hingegen beruft sich auf die Auffassung von Verwaltungsjuristen, der zufolge eine bloße Ja-/Nein-Entscheidung durch Gemeindevertretungen oder Bürgerentscheide kein Kriterium bei Windkraftgebieten sein dürfen. Statt pauschaler Willensbekundungen könnten nur konkrete, sachbezogene Argumente eine Rolle spielen.

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