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Schriftsätze zur Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission bleibt stur

Allgemein

Letztes Jahr habe ich die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil sie die Schriftsätze geheimhält, mit denen sich Österreich gegen eine Klage auf Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verteidigt hat. Dem Vernehmen nach hat Österreich die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als grundrechtswidrig bezeichnet. Das will ich sehen, denn wir brauchen alle Argumente, um die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu kippen.
Meine Klage auf Herausgabe der Schrifsätze hatte zuletzt Schweden unterstützt. Die EU-Kommission erwidert (pdf) nun auf die Eingabe – und bleibt stur bei ihrer Weigerung. Außerdem bejammert sie, dass ich die Schriftsätze in diesem Verfahren veröffentliche.
Das Europäische Gericht hat nun das Ende des schriftlichen Verfahrens angeordnet und wird als nächstes wohl Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmen. Im Fall einer günstigen Entscheidung muss die EU-Kommission die Schriftsätze zur Vorratsdatenspeicherung herausrücken und wird für die Zukunft klargestellt, dass gerichtliche Schriftsätze veröffentlicht werden dürfen. Die Öffentlichkeit und Transparenz von Gerichtsverfahren halte ich für außerordentlich wichtig, besonders wenn darin über Massenüberwachungsmaßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung entschieden wird.

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