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Wir brauchen bezahlbaren Dauerwohnraum statt illegaler Ferienvermietung!

Wirtschaft und Verkehr

Tourismusverband, Innenministerium und Kommunalverbände trafen sich am Freitag, um das Problem der tausendfachen illegalen Ferienvermietung in Wohngebieten zu beraten, gegen die immer mehr Kommunen einschreiten. Das Innenministerium will nun eine Änderung der Baunutzungsverordnung erreichen.
Meine Meinung: Wo in Tourismusgebieten bezahlbarer Dauerwohnraum fehlt, muss die illegale Ferienvermietung zugunsten der einheimischen Wohnungssuchenden konsequent untersagt werden. Wir brauchen diese Wohnungen dringend für Einheimische. Die ausufernde Ferienvermietung hat nicht selten überhand genommen und ein ungesundes Ausmaß erreicht, so dass Einheimische keine bezahlbaren Wohnungen mehr finden und wegziehen müssen. Das schadet letztlich auch dem Tourismus, denn ohne intakte und authentische Dorfgemeinschaft fühlen sich Touristen bei uns nicht wohl. Wir Piraten haben deshalb jetzt einen Gesetzentwurf zur Sicherung von Dauerwohnraum vorgelegt, um die Handhabe gegen Wohnungsleerstände und Zweckentfremdungen in Mangelgebieten zu verbessern. Hier muss gehandelt werden!
Die Städte und Gemeinden in Tourismusgebieten sollten zu einer gesunden Balance zurückfinden und in erster Linie für ausreichend bezahlbaren Dauerwohnraum für ihre Bürger sorgen. Möglicherweise macht es Sinn, die Baunutzungsverordnung zu ändern, um künftig auch eine gemischte Wohn- und Ferienwohnnutzung einfacher zu ermöglichen. Unabhängig davon muss das geltende Recht aber durchgesetzt werden: Wohnhäuser dürfen nicht ohne Genehmigung zur Ferienvermietung zweckentfremdet werden, und das ist in Zeiten teils galoppierender Mieten auch gut so.
In Mecklenburg-Vorpommern sind alle Rechtsfragen bereits geklärt worden und es gibt dort auch einen Leitfaden zu allen Fragen in diesem Zusammenhang.

Kommentare

1 Kommentar
  • Anonym

    Ob der Leitfaden aus M-V alle baurechtlichen Fragen dort geklärt hat, ist mir auch nach dem durchlesen nicht so wirklich klar geworden.
    M.E. sollte schon eine Unterscheidung getroffen werden zwischen dem klassischen “Kleinvermieter”, der in dem von ihm selbst bewohnten Haus auch eine FeWo vermietet, um die Kreditbelastung besser stemmen zu können, und Konstellationen, in denen jemand ausschließlich zu Vermietungszwecken erwirbt. Ob eine derartige Unterscheidung rechtlich möglich ist, weiß ich nicht, der Leitfaden hat mich diesbezüglich nicht wirklich schlauer gemacht.
    Die Zweckentfremdung zu Ferienvermietungszwecken, die in einigen Regionen Schleswig-Holsteins in der Tat ein echtes Problem darstellt, sollte aber nicht rein auf das Bauplanungsrecht reduziert werden.
    Wenn in einem Gebiet, in dem eine (Dauer-)Wohnnutzung vorgeschrieben ist, gleichwohl Wohnungen vom Bauträger verkloppt werden (Satzungen nach § 22 BauGB sind nicht einmal eine stumpfe Waffe, da einfach Bruchteilsgemeinschaften gebildet werden, bei denen jedem Miteigentümer das Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnung zugewiesen wird, in der Praxis also doch “faktische” Eigentumswohnungen gegeben sind), die dann zur Ferienvermietung genutzt werden, so kann der Erwerber durch den Vorsteuerabzug die Wohnung 19% günstiger kaufen. Die einheimische Bevölkerung schaut also gleich doppelt in die Röhre: Zum einen fehlt es an den im B-Plan vorgeschriebenen Dauerwohnungen, zum anderen bezahlt sie mit ihren Steuern noch dafür, dass die Wohnungen fehlen. Denn bei einer Dauervermietung fällt keine USt an, das Netttokaufmodell funktioniert dann nicht. Die rechtswidrige Nutzung führt somit zu Steuervorteilen für Investoren, die es bei rechtmäßiger Nutzung gar nicht gäbe.
    Vielleicht sollte man die steuerrechtlichen Aspekte einer Zweckentfremdung (sei es USt, sei es ESt, ggf. auch weitere Steuern) mal zum Gegenstand einer kleinen Anfrage machen.

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