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Zum EuGH-Urteil: Rechtsbrecher Söder gehört in Zwangshaft!

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Angesichts der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall Deutsche Umwelthilfe gegen Freistaat Bayern (Az. C-752/18) hat der Europaabgeordnete und Jurist Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) die EU-Kommission eingeschaltet: Mit einer dringlichen Anfrage will er erreichen, dass die EU-Kommission die Einführung von Zwangshaft gegen rechtsbrüchige Politiker einfordert.

Ganz unabhängig davon, dass sich Herr Söder an der jungen Generation und unserer Gesundheit versündigt: Es ist unglaublich, dass Herr Söder als Ministerpräsident straflos ein Gerichtsurteil missachten kann. Wer vorsätzlichen Rechtsbruch im Amt begeht, hat in hohen Staatsämtern nichts zu suchen! Wenn das deutsche Recht es nicht hergibt, ihn in Zwangshaft zu nehmen, muss die EU eine Änderung durchsetzen.

Hintergrund: Die Deutsche Umwelthilfe hat am 29. Februar 2012 Klage gegen den Freistaat wegen Überschreitung des Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwertes erhoben. Mit Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 9. Oktober 2012 wurde der Freistaat Bayern antragsmäßig verurteilt, den Luftreinhalteplan mit allen Maßnahmen fortzuschreiben, die erforderlich sind, um den Grenzwert für NO2 einzuhalten. Das Urteil ist seit 2014 rechtskräftig. Mit der aktuell 6. Fortschreibung des Plans werden die Grenzwerte für NO2 im Jahresmittel erst nach 2030 eingehalten werden können. Da trotz anhaltender Luftverschmutzung keine kurzfristig wirksamen Maßnahmen für eine schnellstmögliche Grenzwerteinhaltung ergriffen werden, hat die Umwelthilfe das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet. Nachdem bereits mehrere Zwangsgelder erfolglos verhängt wurden, wäre die Zwangshaft die verwaltungsrechtlich nächste Konsequenz.

Dr. Breyer hatte im Jahr 2012 selbst eine Gerichtsentscheidung erwirkt, die der damaligen Bundesjustizministerin Zypries Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten androhte.

Deutsche Umwelthilfe: Weitere Informationen zum Fall

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