Anti-Terror-Datei: Auch das neue Gesetz ist verfassungswidrig
Pressemitteilung der Piratenpartei vom 16.10.1014:
Die Piratenpartei bezeichnet die heutige Änderung des Antiterrordateigesetzes durch den Bundestag als falsch, da auch das neue Gesetz verfassungswidrig sei. Dazu Patrick Breyer, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei:
»Auch das jetzt verabschiedete Gesetz ist verfassungswidrig. Es setzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht nur unzureichend um, sondern weitet die vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten umfassenden Möglichkeiten der Datenspeicherung sogar noch aus.
Zudem wurde die bei der Einführung der Antiterrordatei immer wieder betonte Befristung des Gesetzes gestrichen ohne dass eine Evaluierung erfolgt ist. Das zeigt, dass Befristungen von Grundrechtseingriffen ein reines Ablenkungsmanöver sind.
Gemeinsame Datensammlungen von Polizei und Geheimdiensten sind allgemein politisch falsch und sollten ganz aufgegeben werden. Solange die in einem Rechtsstaat hochproblematischen Geheimdienste überhaupt existieren, sollte nur im Bedarfsfall und unter hohen Hürden eine Informationsweitergabe zugelassen werden. Hier besteht dringender Reformbedarf. Rechtsstaatliche Standards dürfen nicht länger mithilfe weitreichender Geheimdienstbefugnisse ausgehebelt werden.«
Hintergrund: Der Bundestag hat heute dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Antiterrordateigesetzes zugestimmt. Die Gesetzesänderung ist erfolgt, nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr die Antiterrordatei, in der Geheimdienste und Polizei in einer gemeinsamen Datenbank Informationen zu Terrorverdächtigen und deren Umfeld speichern, für teilweise verfassungswidrig erklärt hat.
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