Antragsentwurf: Gesetz- und Verordnungsblatt über das Internet zum Abruf bereitstellen
Seit 2014 wird das Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein nicht mehr über das Internet zum Abruf bereit gestellt. Um in Erfahrung zu bringen, welche Gesetze wir beachten sollen, muss man entweder ein teures Abonnement abschließen oder in eine Bibliothek fahren, die über ein Abonnement verfügt. Da Gesetze verbreitet schon am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, hat man kaum eine Chance, rechtzeitig das geltende Recht zu erfahren.
Auch wenn wir perspektivisch eine Ablösung der Printausgabe durch eine elektronische Verkündung wollen, muss bis dahin wenigstens die auf Papier verkündete Fassung des Gesetz- und Verdnungsblatts zeitgleich ins Netz gestellt werden. Ich habe einen entsprechenden Antrag entworfen:
Antrag
der Piratenfraktion
Gesetz- und Verordnungsblatt über das Internet zum Abruf bereitstellen
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sicherzustellen, dass das Gesetz- und Verordnungsblatt jeweils am Tag seiner Ausgabe maschinenlesbar in einem offenen und barrierefreien Format allen Bürgerinnen und Bürgern über das Internet unentgeltlich zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt wird.
Der Antragsentwurf kann im Pad gerne bearbeitet oder kommentiert werden.
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