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Polizei stürmte in Schleswig-Holstein sechs Mal falsche Wohnungen

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Auf meine Anfrage hat der Innenminister mitgeteilt, dass die Polizei – oft macht das das Sondereinsatzkommando – in den letzten fünf Jahren sechsmal die falsche Wohnung gestürmt hat. Dabei wurden drei unschuldige Personen verletzt und erlitten einen Schock. Es mussten knapp 6.000 Euro Schadensersatz gezahlt werden.
Dass ein Sondereinsatzkommando aus Versehen die eigene Wohnung stürmt, ist ein Alptraum und hat extrem belastende Wirkungen für die Betroffenen. Dennoch kommt es immer wieder vor, wie die Zahlen zeigen. Dies belegt – entgegen den oftmals blinden Vertrauensbekundungen der Innenminister – einmal mehr, dass auch die Polizei Fehler macht und deswegen strengen rechtsstaatlichen Grenzen unterworfen werden muss.
Im konkreten Fall wundert mich, dass “ungünstige Licht- und Sichtverhältnisse” zum Stürmen der falschen Wohnung führten. So etwas müsste durch eine ordentliche Beleuchtung vermeidbar sein. Auch “individuellen Fehlern” von Polizisten lässt sich entgegen wirken, indem Annahmen gegengeprüft werden. Ich kann der Antwort der Landesregierung leider nicht entnehmen, dass diesen Fehlerquellen systematisch nachgegangen würde, um sie in Zukunft zu vermeiden – das wäre das Mindeste, was zu fordern wäre.
Außerdem wäre eine Entschuldigung bei den Opfern durch den Innenminister anständig. Bisher ruft er nur bei Polizeibeamten an, die im Dienst unschuldig verletzt wurden. Nicht weniger wichtig sind aber die Bürger, die unschuldig aufgrund von Fehlern der Polizei verletzt werden.

Kommentare

2 Kommentare
  • Anonym

    Wie intensiv sich der Abgeordnete mit der Thematik befasst hat, dokumentiert er allein schon damit, dass er mal locker ein Spezialeinsatzkommando zum Sondereinsatzkommando umwidmet. Jeder gibt sich halt im Rahmen seiner Möglichkeiten alle Mühe.

    • Patrick Breyer

      Hallo,
      im Parlament muss ich mich in der Tat mit vielen Dingen beschäftigen, für die ich kein Fachmann bin. Bei Volksvertretern finde ich das in Ordnung. Sie sollen die Bürgerinnen und Bürger vertreten, und auch die sind in den meisten Dingen keine Fachleute.
      Ich habe die Begriffe “Spezialeinsatzkommando” und “Sondereinsatzkommando” nun nachgelesen. Offenbar meinen sie dasselbe, jedoch ist der letztere Begriff vorbelastet und nicht mehr gebräuchlich. Danke für Ihren Hinweis darauf.

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