Change language: Deutsch
Teilen:

Appell betreffend die BSE-Whistleblowerin Margrit Herbst

Freiheit, Demokratie und Transparenz

Die morgige Sitzung des Segeberger Kreistags zum Fall der BSE-Whistleblowerin Margrit Herbst droht zum Desaster zu werden, wenn der Kreistag der Empfehlung des Hauptausschusses folgen und sich einer Neubewertung des Falls verweigern sollte.
Ich appelliere an die Mitglieder des Kreistags, ihrer Verantwortung vor Frau Dr. Herbst, anderen mutigen Whistleblowern und der Öffentlichkeit, die auf Informationen über Missstände angewiesen ist, gerecht zu werden: ‘Wenn Sie diese Chance zur Rehabilitierung vertun, vertiefen Sie das Unrecht, das Frau Dr. Herbst angetan worden ist! Der Kreis wird seinen Fehler dann vielleicht erst nach ihrem Tode anerkennen. Wenn Ihre Kinder in 10 Jahren erneut entscheiden, werden sie sich für Ihre jetzt anstehende Entscheidung entschuldigen müssen? Wenn Sie die Rehabilitierung jetzt scheitern lassen, senden Sie auch das fatale Signal an Hinweisgeber von heute, dass Ihnen Ruhe in der Öffentlichkeit wichtiger ist als die öffentliche Gesundheit und das Wohl der Bürger. Ich bin entsetzt, dass im Jahr 2014 längst überholte Bewertungen aus den 1990er Jahren nochmals bestätigt werden sollen.’
Natürlich kann von Angestellten erwartet werden, dass sie Missstände zunächst intern ansprechen. Genau das hat Frau Dr. Herbst aber jahrelang erfolglos getan. Der Landrat hatte ihr zwar Untersuchungskompetenzen eingeräumt, seine zuständigen Mitarbeiter haben solche weiteren Untersuchungen aber stets vereitelt. Diesbezügliche Anrufe von Frau Dr. Herbst bei der Kreisverwaltung blieben erfolglos. Der Agrarminister als oberste Aufsichtsbehörde behauptete sogar, der BSE-Verdacht sei in jedem Fall eindeutig ausgeräumt worden, was den Untersuchungsergebnissen widerspricht.
In dieser Situation war interne Abhilfe erkennbar aussichtslos. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat entschieden, dass Whistleblower an die Öffentlichkeit gehen dürfen, wenn ‘weitere innerbetriebliche Beschwerden … kein wirksames Mittel dargestellt hätten’. Außerdem ist die juristische Frage, ob fristlos gekündigt werden durfte, eine andere als die Frage, ob es richtig war, dies zu tun. Der Kreis hätte anders reagieren können und müssen. In Anbetracht des Gewissenskonflikts von Frau Dr. Herbst und dem öffentlichen Gesundheitsinteresse war die fristlose Kündigung eine vollkommen unverhältnismäßige Reaktion auf eine öffentlich längst geführte Diskussion um den Schutz vor BSE.
In der Diskussion der Details rächt sich nun, dass Bundesregierungen aus SPD, CDU, Grüne und FDP bis heute kein Whistleblower-Schutzgesetz zustande gebracht haben, wie wir Piraten es seit Jahren fordern. Bis heute drohen nach einem von uns beauftragten Gutachten Sanktionen, wenn Angehörige des öffentlichen Dienstes vertuschte Schlampereien und Pflichtverletzungen in Amtsstuben an das Licht der Öffentlichkeit bringen – ein unhaltbarer Zustand.
Wenn sich jetzt die Grünen für Frau Dr. Herbst einsetzen, müssen sie sich fragen lassen, warum ihr Umweltminister Habeck an dem falschen Bericht seines Ministeriums aus dem Jahr 1994 festhält? Die rot-grün-blaue Landesregierung macht keinen Finger für ein Whistleblower-Schutzgesetz krumm und lässt auch die Möglichkeit zur Einrichtung eines anonymen Hinweisgebersystems ungenutzt. Und warum weigert sich die Landesregierung bis heute, Frau Dr. Herbst für eine Ehrung durch den Bundespräsidenten vorzuschlagen? Die im Kreis angestoßene Diskussion muss endlich auf Landesebene weiter geführt werden.

In dem Herbst-Dokumentenarchiv finden Sie die wichtigsten Originaldokumente zum Fall im Wortlaut

Kommentare

0 Kommentare

Kommentar schreiben:

Alle Angaben sind freiwillig. Die Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.