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Bleistift adé: Gesetzentwurf zur Bereitstellung dokumentenechter Stifte in Wahlkabinen

Freiheit, Demokratie und Transparenz Gesetzentwürfe Juristisches Landtag

Zurecht beschweren sich Wählerinnen und Wähler immer wieder darüber, dass in Wahlkabinen Bleistifte ausgelegt werden. Auch wenn das Risiko einer Manipulation von Bleistiftmarkierungen gering ist, kann es doch einfach dadurch ausgeschlossen werden, dass Kugelschreiber ausgelegt werden.
Ich habe ein Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes entworfen, das Abhilfe schaffen soll:

Gesetz zur Bereitstellung dokumentenechter Stifte in Wahlzellen
§ 58 Ziff. 10 des Wahlgesetzes für den Landtag von Schleswig-Holstein (Landeswahlgesetz – LWahlG) in der Fassung vom 7. Oktober 1991 (GVOBl. 1991, 442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.05.2013 (GVOBl. 2013, 168), wird wie folgt neu gefasst:
“10. Bereitstellung, Einrichtung und Bekanntmachung der Wahlräume, über Wahlschutzvorrichtungen und Wahlzellen sowie über die Auslage dokumentenechter Stifte in Wahlzellen,”
Begründung:
Die Landeswahlordnung hat künftig auch Regelungen über die Auslage dokumentenechter Stifte in Wahlzellen zu treffen.
Bisher werden in Wahlzellen teilweise Bleistifte ausgelegt. Bleistiftmarkierungen können jedoch weitgehend spurenlos ausradiert und manipuliert werden, was immer wieder zur Verunsicherung und zu Beschwerden von Wählerinnen und Wählern führt. Auch wenn Vorkehrungen zur Verhinderung von Wahlmanipulationen getroffen sind, stärkt die Auslage dokumentenechter Stifte in Wahlzellen das Vertrauen in die Integrität der Wahl und wirkt dem Anschein eines Manipulationsrisikos entgegen. Der Aufwand zur Anschaffung dokumentenechter Stifte ist gering, weil bereits günstige Kugelschreiber die Anforderung erfüllen.
Das Risiko einer Wahlanfechtung bei unterbliebener Auslage dokumentenechter Stifte ist gering. Vorgeschrieben wird nicht die Verwendung, sondern nur die Auslage dokumentenechter Stifte, so dass etwaige Bleistiftmarkierungen keinen Wahlfehler begründen. Unterbleibt nachweislich die Auslage dokumentenechter Stifte in einem Wahllokal, so wird auch dies keinen beachtlichen Wahlfehler begründen, weil ein Einfluss auf das Wahlergebnis aufgrund der schon heute bestehenden, sonstigen Vorkehrungen gegen Manipulation der Stimmzettel ausgeschlossen werden kann.

Habt ihr Anregungen oder Ergänzungen? Dann tragt sie am besten direkt im entsprechenden Pad ein.

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