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Bundesratsinitiative zur “Datenhehlerei” gefährlich

Freiheit, Demokratie und Transparenz Juristisches

Der Bundesrat will härter gegen Computerkriminalität vorgehen, berichtet Heise. Ich sehe den Gesetzentwurf zur “Datenhehlerei” kritisch:
Hoch problematisch finde ich, dass künftig Hacking mit TK-Überwachung und sogar mit der Überwachung von Wohnungen begegnet werden soll – das ist völlig unverhältnismäßig. Die Regelung ist auch entgegen ihrem Wortlaut keineswegs auf den “persönlichen Lebens- und Geheimbereich” beschränkt, sondern erfasst auch Daten von Geheimdiensten usw. An sich ist ein Vorgehen gegen den Handel mit gestohlenen Daten ja sinnvoll, aber nicht so.
Der Begriff des “schutzwürdigen Interesses” ist für einen Straftatbestand sehr schwammig. Der Brandenburgische Justizminister Markov (Linke) hat im Bundesrat jetzt auch kritisiert: “Bei dieser Prüfung ist vor allem zu berücksichtigen, dass das datenschutzrechtliche Merkmal des ‘schutzwürdigen Interesses’ in Absatz 2 des § 202d StGB-E nicht den Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Straftatbestandes genügt.” (Dass er daneben “faktisch zumindest partiell die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung” sieht, ist allerdings
Unsinn.)
Selbst will der Staat auch weiterhin von Datendiebstahl profitieren und eine Ausnahmevorschrift einführen, um weiterhin gestohlene Steuerdaten ankaufen zu können (§ 202d Absatz 5). Das ist kein rechtsstaatliches Mittel. Kritik daran auch hier.
Ferner im Entwurf zu beachten: “Das Tatbestandsmerkmal der Schädigungsabsicht ist erforderlich, um kriminelle Tätergruppierungen mit politischen Zielen, die regelmäßig keine Bereicherungsabsicht haben dürften, ebenfalls zu erfassen.” Es wird also keineswegs nur das profitorientierte Vorgehen unter Strafe gestellt. Es genügt, wenn man einer Organisation (z.B. der NSA) aus politischem Protest schaden will. Wenn man das “bandenmäßig” macht (Anonymous?), soll der Strafrahmen künftig bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe betragen und zwingt zu einer Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe – das geht viel zu weit.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte den hessischen Vorstoß noch teils kritisch gesehen. Bei Steuer-CDs sei ein international koordiniertes Vorgehen besser als die Bezahlung von Straftätern. Und der Strafrahmen sei auch problematisch.
Ich hoffe sehr, dass die neue Bundesregierung maßvoller vorgehen wird als der Bundesrat.

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