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Datenschutz bei Datensammlung der Polizei durchsetzen!

Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag Pressemitteilungen (SH)

Bei der Stichprobenprüfung einer Polizeidatei hat das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum (ULD) eine Vielzahl von Mängeln festgestellt, wie eine Anfrage der PIRATEN ergeben hat. 40% der überprüften Datensätze waren älter als fünf Jahre, ohne dass die Erforderlichkeit einer weiteren Aufbewahrung erkennbar überprüft worden wäre. Es wurden Personendaten in Freitextfelder eingetragen, die nicht zur Speicherung vorgesehen waren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die Speicherung sei in keinem Fall nachvollziehbar dokumentiert worden.

“Ausweislich dieser Stichprobe ist höchstwahrscheinlich ein Großteil der von Schleswig-Holstein in INPOL gespeicherten Polizeidaten rechtswidrig”, erklärt Dr. Patrick Breyer, Innenexperte der PIRATEN im schleswig-holsteinischen Landtag. “Es ist inakzeptabel, dass die Mängel auch Monate nach dem Untersuchungsbericht noch nicht behoben worden sind. Und kaum zu fassen, dass nur die überprüfte Stichprobe von 32 Einträgen überprüft werden soll und nicht auch alle anderen Einträge. Hier wird der Datenschutz missachtet.

Innenminister Studt muss für eine Generalrevision aller gespeicherter Datensätze sorgen. Auch für die Justizministerin dürfte es Handlungsbedarf geben, wenn die Polizei erklärt, über Freisprüche und Verfahrenseinstellungen nicht zuverlässig informiert zu werden.

Beim Datenschutz ist eine Vogelstraußpolitik des Verschleierns und Verschleppens fehl am Platz – Innenminister und Justizministerin müssen jetzt handeln!”

Antwort der Landesregierung

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