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Diskussion um Stimmenverfall: Schleswig-Holstein prüft Einführung einer Ersatzstimme

Freiheit, Demokratie und Transparenz Gesetzentwürfe Landtag

foerderunde-sperrklauselWählern kleiner Parteien in Schleswig-Holstein (z.B. Piratenpartei, FDP) soll künftig möglicherweise die Angst genommen werden, ihre Stimme zu “verschenken”, wenn die gewählte Partei an der 5%-Hürde scheitert: Der SPD-Landesvorsitzende Dr. Stegner sagte in einer Diskussionsrunde des Offenen Kanals, er könne sich die Einführung einer zusätzlichen “Ersatzstimme” vorstellen, die dann zur Geltung kommt, wenn die mit der Zweitstimme gewählte Partei den Einzug in den Landtag verpasst. Auch die Vorsitzende der Grünen Landtagsfraktion, Eka von Kalben, und ich als Abgeordneter der Piratenpartei sprachen sich dafür aus.
Hintergrund der Diskussion ist die letzte Bundestagswahl, bei der 14% der abgegebenen Stimmen (über 6 Mio.) wegen der 5%-Sperrklausel verfielen. Kritiker wie der Verein “Mehr Demokratie e.V.” argumentieren, die 5%-Klausel könne zu einer “Mehrheitsumkehr” der politischen Lager und zu einer “Verzerrung des Wählerwillens” führen.
Die Piraten im Landtag haben einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Ersatzstimme vorgelegt und wollen dessen Verfassungsmäßigkeit nun vom Wissenschaftlichen Dienst prüfen lassen. Die Verfassungsgerichte haben über die Frage bisher nicht entschieden. Schleswig-Holstein wäre das erste Bundesland, in dem den Wählern kleiner Parteien eine Ersatzstimme gegeben wird. In Irland und Malta können Ersatzstimmen traditionell abgegeben werden.
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