NDR-Schlagersender: Entwurf eines Staatsvertrages über die Veranstaltung von digitalen terrestrischen Hörfunkprogrammen (NDR-Digitalradio-ÄStV)
Nach Einleitung einer schriftlichen Anhörung und deren Auswertung durch die NDR-Länder, ergibt sich folgende Fassung eines neuen Entwurfs zum Staatsvertrag zur Änderung des bestehenden Staatsvertrags über die Veranstaltung von digitalen terrestrischen Hörfunkprogrammen durch den Norddeutschen Rundfunk.
Hier findet ihr das komplette Schreiben des Chefs der Staatskanzlei an den Landtagspräsidenten vom 16. Dezember 2015.
Kommentar:
Wir sehen die geplante Änderung des Rundfunkstaatsvertrags kritisch. Der aktuelle Entwurf sieht vor, den Sender NDR-Traffic zugunsten eines “Schlager-Radios” einzustellen. Der Gesetzesentwurf enthält keine Bedarfsanalyse bezüglich zur Notwendigkeit eines Schlagersenders.
Wir sind der Meinung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich auf seine Kernaufgabe der Grundinformation der Bevölkerung konzentrieren sollte. Öffentlich-rechtliche Spartensender für bestimmte Musikrichtungen, seien es Schlager oder Didgeridoo-Musik, lehnen wir grundsätzlich ab. Auch sehen wir die ‘Schlagergrundversorgung’ im Sendebereich des NDR nicht gefährdet und gehen davon aus, dass private Sender diese Aufgeben bei ausreichender Nachfrage übernehmen werden.
Die Novelle setzt aus Sicht der PIRATEN keine positiven Akzente im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – im Gegenteil: Die geplante ‘Austauschklausel’ sieht vor, dass in Zukunft nur noch die Zustimmung des Rundfunkrates nötig ist, um Radioprogramme zu ändern bzw. zu wechseln. Diese Änderung lehnen wir ab: Sie entzieht Änderungen des öffentlich-rechtlichen und durch die Gebührenzahler finanzierten Radioprogramms der parlamentarischen und demokratischen Kontrolle und verlagert die Aufsicht in den Rundfunkrat – ein Gremium, das nicht für seine Transparenz bekannt ist. Wichtiger wäre eine Änderung des NDR-Staatsvertrags im Sinne von Transparenz, freier Inhalte und Mitbestimmung an der Programmgestaltung.
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