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Erklärung betreffend die Liste der Piratenpartei zur Europawahl 2019 [ergänzt am 24.03.2021]

Allgemein
  1. Der Bundeswahlausschuss hat heute unsere Mitte 2018 aufgestellte Liste zur Europawahl 2019 unverändert zugelassen. Die beantragte Streichung des zweiten Listenkandidaten Gilles Bordelais wurde leider abgelehnt.
  2. Als Gilles Bordelais auf die Liste der Piratenpartei zur Europawahl gewählt wurde, war er langjähriger Mitarbeiter unserer Europaabgeordneten Julia Reda in Brüssel. Nach Angaben von Julia Reda wurde sein Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich gekündigt; sie habe diese Kündigung infolge ihrer Untersuchung mehrerer erst nach der Aufstellungsversammlung bei ihr eingegangener Beschwerden wegen sexueller Belästigung durch Gilles Bordelais bei der Parlamentsverwaltung beantragt. Im Februar 2019 stellte ein beratender Ausschuss über Belästigung am Arbeitsplatz nach eingehender Prüfung der Vorwürfe fest, dass Aspekte des Verhaltens von Gilles Bordelais einer Mitarbeiterin gegenüber als sexuelle Belästigung einzustufen seien.
  3. Als der Bundesvorstand von Julia Reda über die Beschwerden und das zu diesem Zeitpunkt noch laufende Kündigungsverfahren informiert wurde, sollte zunächst der anstehende Ausgang der Prüfung durch den beratenden Ausschuss abgewartet werden. Desweiteren hatte Gilles Bordelais seinen freiwilligen Rücktritt von der Liste zugesichert, sollte der beratende Ausschuss des Europaparlaments zu Belästigung am Arbeitsplatz zu dem Schluss kommen, dass sexuelle Belästigung stattgefunden hatte. Als diese Feststellung des Ausschlusses im Februar 2019 schließlich vorlag, hat Gilles Bordelais gegenüber dem Bundesvorstand seinen Rücktritt als Kandidat zur Europawahl erklärt, dieser Rücktritt wurde mit Einverständnis mit Gilles Bordelais auf der Website der Piratenpartei öffentlich gemacht. Zeitgleich zur Erklärung gegenüber der Piratenpartei hat Gilles Bordelais selbsttätig bei dem Bundeswahlleiter eine fehlende Unterlage für seine Zulassung zur Wahl nachgereicht. Leider hat es sich als unmöglich erwiesen, ihn von unserer Liste zur Europawahl streichen zu lassen. Das Wahlrecht sieht einen Rücktritt von Kandidaten nicht vor (§ 9 Abs. 3 S. 5 EuWG). Für die Aufstellung einer neuen Liste fehlte uns im Zeitraum Februar 2019 bis Fristablauf am 4. März die Zeit. Ich bedauere dies außerordentlich. Trotz der geringen Chancen für eine Wahl von Gilles Bordelais war es uns wichtig, seine Streichung von der Europaliste zu erwirken. Die Piratenpartei ist die Partei der Grund- und Menschenrechte. Frauenrechte stehen zurecht im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist inakzeptabel.
  4. Es ist davon auszugehen, dass sich die entgegen unserer Absicht fortbestehende Listenkandidatur von Gilles Bordelais nicht auswirken wird. Nach aktuellen Meinungsumfragen kann die Piratenpartei Deutschland bei der Europawahl 2019 mit einem Ergebnis von rund 1,0% und damit einem Sitz rechnen. Ich möchte in Europa künftig für den Schutz unserer digitalen Rechte und Freiheiten kämpfen. Die Verfehlungen eines Listenkandidaten sollten unsere unverzichtbare Arbeit im Europäischen Parlament für Freiheit, Würde und Teilhabe nicht zerstören.

Ergänzung vom 24.03.2019:

Nähere Informationen sind in der Wählerinformation der Piratenpartei veröffentlicht:

Information betreffend unsere Liste zur Europawahl 2019

  1. Der Bundeswahlausschuss hat am 15.3.2019 die im Juni 2018 aufgestellte Liste zur Europawahl 2019 unverändert zugelassen. Die beantragte Streichung des zweiten Listenkandidaten Gilles Bordelais wurde leider abgelehnt.
  2. Als Bordelais auf unsere Liste zur Europawahl gewählt wurde, war er langjähriger Mitarbeiter unserer Europaabgeordneten Julia Reda in Brüssel. Sein Arbeitsverhältnis wurde inzwischen gekündigt. Zuvor waren Beschwerden über sexuelle Belästigung durch Bordelais bei Julia Reda eingegangen. Mindestens eine Betroffene hat dies beim zuständigen beratenden Ausschuss für die Vorbeugung von Belästigung für das Personal des Europäischen Parlaments und deren Prävention am Arbeitsplatz (im Folgenden beratender Ausschuss) gemeldet. Im Februar 2019 gab der beratende Ausschuss in diesem Fall seine Entscheidung bekannt: Nach eingehender Prüfung seien Aspekte des Verhaltens von Bordelais, welche die betroffene Mitarbeiterin gemeldet hatte, als sexuelle Belästigung einzustufen.
  3. Als der amtierende Bundesvorstand im November 2018 über die Beschwerden und das zu diesem Zeitpunkt noch laufende Kündigungsverfahren informiert wurde, hat er sich gegen die Einberufung einer Aufstellungsversammlung zur Wahl einer neuen Liste entschieden. Die gesamte Wahlteilnahme der Piratenpartei Deutschlands wäre in diesem Fall gefährdet gewesen. Dies lag daran, dass nur noch ein kurzer Zeitraum verbleiben würde, um die nötigen Unterstützerunterschriften zu sammeln. Auch wäre eine weitere Aufstellungsversammlung nach Ansicht einer externen Rechtsberatung anfechtbar gewesen. Alternativ bestand die Möglichkeit, dass Bordelais durch das Nicht-Einreichen erforderlicher Wahlunterlagen nicht zur Wahl zugelassen werden würde. Dies ist gängige Praxis, wenn Kandidierende von einer Liste zurücktreten wollen. Dieses Verfahren wird auch von der Bundeswahlleitung anerkannt. Des Weiteren hatte Bordelais seinen freiwilligen Rücktritt von der Liste bekräftigt, sollte der beratende Ausschuss den Verdacht der sexuellen Belästigung bestätigen. Als diese Feststellung des beratenden Ausschusses im Februar 2019 schließlich vorlag, hat Bordelais gegenüber dem Bundesvorstand seinen Rücktritt als Kandidat zur Europawahl erklärt. Dieser Rücktritt wurde mit Bordelais’ Einverständnis auf der Website der Piratenpartei veröffentlicht. Zeitgleich zur Erklärung gegenüber der Piratenpartei hat Bordelais selbsttätig, entgegen der Absprachen mit dem Bundesvorstand und ohne dessen Wissen, Kontakt mit dem Bundeswahlleiter aufgenommen und eine fehlende Unterlage zur Europawahl eingereicht. Er hat daher die Partei gezielt getäuscht. Diese Täuschung wurde dem Bundesvorstand erst im März, kurz vor Ablauf der Einreichungsfrist, bekannt. Es war bereits nicht mehr möglich, ihn von der Liste zur Europawahl streichen zu lassen. Das Wahlrecht sieht einen Rücktritt von Kandidierenden nicht vor (§ 9 Abs. 3 S. 5 EuWG). Wir bedauern dies außerordentlich. Die Piratenpartei ist die Partei der Grund- und Menschenrechte. Frauenrechte und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung stehen zu Recht im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Sexuelle Belästigung muss ernst genommen werden und ist vollkommen inakzeptabel. Wir bedauern, darauf vertraut zu haben, dass Bordelais sein Versprechen einhält und seine Kandidatur niederlegt.
  4. Trotz der geringen Chancen für das Erreichen eines zweiten Listenplatzes war es uns wichtig, seine Streichung von der Europaliste zu erwirken. Dieser Bestrebung wurde vom Bundeswahlausschuss leider nicht stattgegeben. Gegen diese Entscheidung wurde zwischenzeitlich Beschwerde eingelegt. Der Bundesvorstand lässt nun ein Parteiausschlussverfahren juristisch prüfen, um weiteren Schaden von der Partei abzuwenden. Der Bundesvorstand ist bestrebt, eine sichere Umgebung für Parteimitglieder zu erhalten und für die Freiheit, Würde und Teilhabe aller Menschen in Europa einzutreten.

 


 

Zeitliche Abfolge der Ereignisse

9./10. Juni 2018 – Gilles Bordelais auf den zweiten Listenplatz der Piratenpartei Deutschland zur Europawahl 2019 gewählt

13. Juni 2018 Julia Reda erhält die erste Beschwerde über sexuelle Belästigung durch ihren Angestellten Bordelais.

12. Juli 2018 Julia beantragt die Kündigung von Bordelais bei der Parlamentsverwaltung. Diese erfolgt erst am 21.11.2018.

Juli 2018 Der damals amtierende Bundesvorsitzende, Carsten Sawosch, und Spitzenkandidat Patrick Breyer werden über die Vorwürfe bzgl. Bordelais informiert. Die Vertrauensperson wird von Carsten Sawosch gebeten, zunächst keine weiteren Unterlagen beim Bundeswahlleiter einzureichen, damit Nichtzulassung von Bordelais erwirkt werden kann. Gleichzeitig wird auf Bordelais eingewirkt, dass dieser seine Kandidatur zurückziehen möge. Er lehnt dies letztlich ab und verspricht seinen Rückzug nur, falls der beratende Ausschuss sexuelle Belästigung feststellen sollte.

3.8.2018 Der Bundeswahlleiter bestätigt auf Nachfrage, dass ein Kandidat durch den Bundeswahlausschuss vom Wahlvorschlag gestrichen wird, wenn die Unterlagen, die für ihn einzureichen sind, nicht bis zum Ablauf der Einreichungsfrist beim Bundeswahlleiter eingehen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 EuWG).

November 2018: Der Bundesvorstand lehnt es ab, zum anstehenden Bundesparteitag einen Antrag einzubringen, der die Mitglieder informieren und das Betreiben der Nichtzulassung von Bordelais zur Europawahl legitimieren sollte. Er will stattdessen die Entscheidung des beratenden Ausschusses abwarten, die demnächst erfolgen sollte. Der Antrag an den Bundesvorstand war von Patrick Breyer entworfen und von Carsten Sawosch eingereicht worden.

17./18.11.2018 In Düsseldorf wird ein neuer Bundesvorstand der Piratenpartei gewählt. Neuer Bundesvorsitzender ist Sebastian Alscher. Sebastian Alscher informiert den neuen Bundesvorstand über die Vorfälle. Nur wenige Minuten später erfolgt eine erste telefonische Unterredung von Julia Reda und Teilen des Bundesvorstands. Dabei informiert sie den Bundesvorstand, dass die Kündigung von Bordelais zeitnah erfolgen wird.

18.11.2018 Der Bundesvorstand veröffentlicht eine Mitteilung über Anschuldigungen zu einem Listenkandidierenden.

4.2.2019 Der Bundesvorstand erhält Kenntnis davon, dass der beratende Ausschuss nach sorgfältiger Prüfung einen Bericht dem Generalsekretariat des Europäischen Parlaments zur Verfügung gestellt habe und bestimmte Verhaltensweisen von Bordelais der Beschwerdeführerin gegenüber als sexuelle Belästigung einstuft.

6.2.2019 Bordelais unterrichtet den Bundesvorstand näher über die Vorgänge des beratenden Ausschusses. Er teilt dem Bundesvorstand mit, dass er als Kandidat von der Liste zur Europawahl gestrichen werden will. Er wird aufgefordert, dies schriftlich zu bestätigen.

8.2.2019 (Eingang) Bordelais reicht ohne Wissen und ohne Benachrichtigung des Bundesvorstandes die fehlende zweite Ausfertigung einer Wahlunterlage für seine Zulassung beim Bundeswahlleiter ein. Am selben Tag geht bei der Bundesgeschäftsstelle ein „Rücktrittsschreiben“ von Bordelais ein, in dem er jedoch lediglich seinen Rückzug aus dem Wahlkampf ankündigt.

1.3.2019 Die Vertrauenspersonen und der Bundesvorstand erhalten vom Bundeswahlleiter Kenntnis darüber, dass Bordelais die Wahlunterlage beim Bundeswahlleiter selbsttätig eingereicht hat.

3.3.2019 Die Vertrauenspersonen bitten den Bundeswahlleiter schriftlich, Bordelais nicht zur Wahl zuzulassen und die von diesem eigenmächtig eingereichte Unterlage zu vernichten.

8.3.2019 In einer gemeinsamen Sitzung von Sebastian Alscher, Patrick Breyer, Julia Reda, der Vertrauensperson sowie juristischem Beistand werden rechtliche Möglichkeiten für die Sitzung des Bundeswahlausschusses geprüft, um Bordelais von der Liste zur Europawahl streichen zu lassen.

11.3.2019 Der Bundesvorstand fordert Bordelais auf, seine Kandidatur in einem Schreiben an den Bundeswahlausschuss schriftlich zurückzuziehen und dieses Schreiben der Bundesgeschäftsstelle zuzusenden.

12.3.2019 Bordelais gibt in Frankreich per Einschreiben sein Rücktrittsgesuch an den Bundesvorstand zur Post.

15.3.2019 Die Vertrauensperson bittet in der Sitzung des Bundeswahlausschusses, Bordelais von der Liste zur Europawahl streichen zu lassen. Der Bundeswahlausschuss gibt dem Gesuch nicht statt und folgt der Empfehlung des Bundeswahlleiters, die vollständige Liste der Piratenpartei zuzulassen. Im Nachgang veröffentlicht der Bundesvorstand eine Stellungnahme zu Gilles Bordelais.

16.3.2019 Erst im Nachhinein trifft das Schreiben von Bordelais beim Bundesvorstand ein. Es ist allerdings unklar, ob dieses Schreiben die Entscheidung des Bundeswahlausschusses hätte beeinflussen können.

17.3.2019 Der Bundesvorstand beschließt, ein Parteiausschlussverfahren gegen Bordelais juristisch prüfen zu lassen.

18.3.2019 Der Bundesvorstand legt Beschwerde beim Bundeswahlleiter gegen dessen Zulassungsentscheidung ein.

4.4.2019 Hat der Bundeswahlausschuss die Beschwerde gegen die Zulassung von Bordelais zur Wahl zurückgewiesen. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.

4.4.2019 Das Parteiausschlussverfahren wurde beim Landesschiedsgericht der Piratenpartei NRW beantragt.

 


Q&A:

Wie arbeitet der beratende Ausschuss für die Vorbeugung von Belästigung für das Personal des
Europäischen Parlaments und deren Prävention am Arbeitsplatz?

Weshalb können Kandidierende nicht von ihrer Kandidatur zurücktreten?

  • An Kandidierende, die von einer Partei aufgestellt werden, werden häufig hohe Erwartungen geknüpft. Jedoch sollen sie allein ihrem Gewissen verpflichtet sein. Um Kandidierende vor Druck aus ihrer Partei zu schützen, ist es nicht vorgesehen, dass die Partei sie von der Liste streichen kann, nachdem sie ihrer Aufstellung schriftlich zugestimmt haben. Sobald die Aufstellungsversammlung eine Wahlliste aufgestellt hat, können Kandidierende ohne Neuaufstellung nur durch das Nicht-Einreichen oder Nicht-vollständige-Einreichen ihrer Unterlagen von der Liste zurücktreten. Dies ist gängige Praxis. Die Unterlagen können nach Auffassung des Bundeswahlausschusses sowohl von der Vertrauensperson der Partei, deren Mitarbeiter*innen als auch von dem/der Kandidierenden selbst eingereicht werden. Im Fall Bordelais sollte die Streichung von der Liste durch das Nicht-Einreichen von Unterlagen erwirkt werden. Bordelais hat eine fehlende Unterlage jedoch selbsttätig eingereicht.

Wie ist der Bundesvorstand weiter verfahren?

  • Die Vertrauensperson der Piratenpartei hat sich im Bundeswahlausschuss am 15.3.2019 dafür eingesetzt, Bordelais von der Liste zu streichen. Dieser Bitte wurde nicht stattgegeben. Der Bundeswahlausschuss entscheidet aus rein formellen Gründen über eine Zulassung zur Kandidatur. Er führt jedoch keine moralische Prüfung durch. Die Unterlagen von Bordelais waren formell korrekt eingereicht, daher hat der Bundeswahlausschuss einer Streichung nicht stattgegeben. Die einzigen Möglichkeiten für Kandidierende, die Kandidatur nach Zulassung durch den Bundeswahlausschuss abzubrechen sind der Tod oder der Entzug des Wahlrechts des/der Kandidierenden.

Wieso hat der amtierende Bundesvorstand nicht versucht, eine neue Aufstellungsversammlung einzuberufen?

  • Die gesamte Wahlteilnahme der Piratenpartei Deutschlands wäre in diesem Fall gefährdet gewesen. Dies lag daran, dass nur noch ein kurzer Zeitraum verblieben wäre, um die nötigen 4.000 Unterstützerunterschriften erneut zu sammeln. Auch wäre eine weitere Aufstellungsversammlung nach Ansicht einer externen Rechtsberatung anfechtbar gewesen. Die Partei ging davon aus, auf anderem Weg (siehe oben) eine Nichtzulassung von Bordelais erreichen zu können.

Warum stellt ihr nicht jetzt erneut eine Liste zusammen?

  • Die Frist dafür ist verstrichen.

Was passiert, wenn erwartungsgemäß nur Patrick Breyer, Listenplatz 1, gewählt wird, aber später ausscheiden sollte?

  • Durch einen Parteiausschluss von Bordelais wäre ein Nachrücken seinerseits nicht möglich (§24 EuWG). In diesem Falle würde Listenplatzkandidatin 3, Sabine Martiny, nachrücken.

Wie wolltet ihr Gilles Bordelais von der Liste streichen lassen?

  • Es ist gängige Praxis, welche auch von den Wahlleitern anerkannt wird, dass die Unterlagen für den Listenplatz eines zurückgetretenen Kandidaten nicht vollständig eingereicht werden. Aufgrund von nicht vollständigen Unterlagen wird eine Person von dem Listenplatz gestrichen und alle folgenden Listenplätze steigen so auf.

Kann Gilles Bordelais noch von der Liste zur Europawahl gestrichen werden?

  • Nein. Ein Verfall des Listenplatzes vor einer Wahl ist nur durch Tod oder der Aberkennung des Wahlrechts möglich.

Warum zieht ihr nicht die komplette Liste zurück?

  • Mit unserem Spitzenkandidaten, Patrick Breyer, einem angesehenen Datenschützer, wollen wir das politische Erbe von Julia Reda fortführen. Das Zurückziehen einer zugelassenen Liste ist im Übrigen nicht möglich (§ 12 Abs. 2 EuWG).

Wie verhält es sich mit der Immunität von EU-Abgeordneten?

Wer kann die Wahlunterlagen für die Kandidierenden einreichen?

  • Die Vertrauensperson oder deren Mitarbeitende reichen üblicherweise die notwendigen Unterlagen ein. Kandidierende dürfen jedoch nach Auffassung des Bundeswahlausschusses auch selbst die Unterlagen bei der Wahlleitung einreichen. Juristen sehen dies teilweise anders.

Könnte Bordelais Mitglied derselben Fraktion im EU-Parlament werden wie die Abgeordneten der Piratenparteien?

  • Nein. Die Piratenpartei schließt ebenso wie Patrick Breyer eine Fraktionsbildung mit Bordelais aus, sollte dieser dennoch ins EU-Parlament einziehen.

Was passiert, wenn die Piratenpartei zwei Sitze im EU-Parlament erhalten würde?

  • Der Bundesvorstand fordert von Bordelais nach wie vor eine Zusicherung, dass er sein Mandat nicht antreten wird. In diesem Fall würde unsere Listenkandidatin Sabine Martiny aufrücken. Sabine Martiny ist langjähriges und verdientes Mitglied der Piratenpartei und Themenbeauftragte für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Wie steht die Piratenpartei zu sexueller Belästigung, insbesondere am Arbeitsplatz, aber auch innerhalb der Partei?

  • Inakzeptabel! Sobald Vorfälle gemeldet werden, müssen diese untersucht werden, damit die richtigen Konsequenzen gezogen werden.

Ergänzung vom 24.03.2021:

Gilles Bordelais ist kein Mitglied der Piratenpartei Deutschland mehr und kann deswegen auch als Nachrücker nicht mehr Europaabgeordneter werden.

Information on the German Pirate Party’s list of candidates for the 2019 European Parliament election

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