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EU-Erklärung zu digitalen Rechten beschlossen

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Letzte Woche haben die Fraktionsvorsitzenden des Europäischen Parlaments einer Erklärung zu zentralen Rechten und Grundsätzen für den digitalen Wandel zugestimmt (Engl.: “European Declaration on Digital Rights and Principles for the Digital Decade”); die Unterzeichnung durch die Parlamentspräsidentin gilt als Formalität. Laut EU-Vizepräsidentin Margrethe Vestager soll der Text politischen Entscheidungsträgern als Maßstab und Leitfaden dienen.

Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kommentiert den Text:

„Die Erklärung verspricht einen ‚wirksamen Schutz der Kommunikation vor dem Zugriff unbefugter Dritter‘ und Schutz vor illegaler Datensammlung. Erfreulich ist auch das Versprechen, Interoperabilität, Transparenz, offene Technologien und Standards zu fördern. Die Pläne zur totalen Chatkontrolle und verdachtslose Vorratsdatenspeicherung in vielen europäischen Ländern zeigen aber, dass diese Erklärung im Zweifel wenig mehr als schöne Worte ist.

Unser Versuch, ein Recht auf Verschlüsselung und Anonymität sowie eine Absage an Vorratsdatenspeicherung zu verankern, scheiterten am Widerstand von Regierungen bzw. EU-Kommission. Stattdessen finden sich merkwürdige Formelkompromisse wie das Versprechen, man wolle (bereits) illegale Datensammlungen verbieten.

Zur Rechtfertigung ihrer Pläne, die Netzneutralität mit Internet-Zugangsgebühren anzugreifen, beruft sich die EU-Kommission zu Unrecht auf das neue Papier. Zwar sollen danach angemessene Rahmenbedingungen entwickelt werden, damit alle Marktakteure, die von der digitalen Transformation profitieren, einen fairen und angemessenen Beitrag zu den Kosten von öffentlichen Gütern, Dienstleistungen und Infrastrukturen leisten. Dieser Ruf nach einem fairen Beitrag ist aber im Sinne wirksamer Besteuerung der Internetkonzerne zu verstehen, weil nur durch Besteuerung wirklich alle Marktakteure finanziell am Gemeinwohl beteiligt werden können.

Die Erklärung bekennt sich außerdem in problematischer Radikalität dazu, man wolle alle Kinder und Jugendlichen vor „schädlichen und illegalen Inhalten“, Ausbeutung, Manipulation und Missbrauch im Internet schützen und „verhindern“, dass der digitale Raum zur Begehung oder Erleichterung von Straftaten genutzt wird. Dieses Ziel darf weder als Illusion verstanden werden, dass alle Straftaten verhindert werden könnten, noch als Legitimation für eine allgemeine Überwachung oder Kontrolle der Internetnutzung junger Menschen.“