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Europäischer Gerichtshof entscheidet über Schutz von Internetnutzern vor Tracking

Freiheit, Demokratie und Transparenz Piratenpartei

Wegen meiner Klage gegen die “Surfprotokollierung” der Bundesrepublik Deutschland (Breyer ./. Bundesrepublik, Az. VI ZR 135/13) hat der Bundesgerichtshof heute den Europäischen Gerichtshof um Klärung der maßgeblichen Fragen gebeten. Dazu erkläre ich als Kläger:

Der Europäische Gerichtshof erhält nun Gelegenheit, sein wegweisendes Urteil zur Unverhältnismäßigkeit einer unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten weiterzuentwickeln und die unterschiedslose Erfassung sogar des Inhalts unserer Internetnutzung ebenfalls als völlig unverhältnismäßiges Mittel europaweit zu verwerfen. So kann Europa der NSA-Methode einer Totalerfassung des digitalen Lebens eine klare Absage erteilen und den Grundrechten auf Informations- und Meinungsfreiheit im Internet zur Geltung verhelfen. Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als Generation Internet haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten.

Zu den Vorlagefragen des Bundesgerichtshofs erkläre ich:

Mir ist unerklärlich, warum der Bundesgerichtshof die falsche Behauptung des Bundesinnenministeriums für ‘maßgeblich’ hält, eine anlasslose und flächendeckende Vorratsspeicherung unserer IP-Adressen sei zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit öffentlicher Telemedien erforderlich. Die Bundesregierung selbst beweist das Gegenteil: Viele ihrer Internetangebote werden genauso sicher ohne verdachtslose Surfprotokollierung angeboten, etwa die Internetportale von Bundesjustizministerium, Bundesfinanzministerium, Bundesdatenschutzbeauftragtem oder Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Auch der vom Landgericht beauftragte Gerichtsgutachter für Informationssicherheit von der TU Dresden hat bestätigt, dass sichere und funktionsfähige Internetportale selbstverständlich ohne personenbezogene Surfprotokollierung angeboten werden können.
Unsichere IT-Systeme durch derartiges Internet-Stalking schützen zu wollen ist ungefähr so sinnvoll, wie eine offene Lagerhallentür mit Überwachungskamera zu versehen. Wir brauchen sichere IT-Systeme, keinen Generalverdacht gegen Deutschlands 50 Millionen Internetnutzer. Dass Bundesinnenminister De Maiziere mit dem neuen IT-Sicherheitsgesetz jetzt sogar das geltende Datenschutzrecht manipulieren will, um in eigener Sache einen Rechtsstreit zu seinen Gunsten zu entscheiden, ist ein Machtmissbrauch übelster Art. Ich appelliere an Bundesjustizminister Maas und Bundeswirtschaftsminister Gabriel, diesen Generalangriff des Innenministers auf den Internetdatenschutz sofort zu stoppen!

Hintergrund: Ich verklage den Bund darauf, es zu unterlassen, meine Nutzung bestimmter öffentlicher Internetportale (z.B. bmi.bund.de oder bundestag.de) nicht-anonymisiert nachzuverfolgen, indem jeder Klick und jede Eingabe auf diesen Internetportalen identifizierbar auf Vorrat gespeichert wird. Hat meine Klage Erfolg, sind auch alle anderen Internetnutzer vor einer Aufzeichnung ihres Surfverhaltens geschützt.
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