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Experten unterstützen Piraten-Forderung nach Ankündigung von Blitzern

Anträge Landtag Wirtschaft und Verkehr

Heute hat der Wirtschaftsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags elf Experten zu dem Antrag von Piraten und FDP angehört, in Schleswig-Holstein als bundesweit erstem Land verdeckte Geschwindigkeitskontrollen ohne Polizeipräsenz (“Radarfallen”) komplett abzuschaffen und solche Kontrollen durchgängig mit Hinweisschildern anzukündigen.
Breite Unterstützung bei den Fachleuten fand die Transparenzforderung bezogen auf ortsfeste Blitzersäulen bzw. “Starenkästen”. Herr Behrends vom Landespolizeiamt unterstützte den Vorschlag, stationäre Messgeräte ausschließlich an Unfallschwerpunkten einzusetzen und mit Schildern anzukündigen. Die Blitzer auch für ortsunkundige Verkehrsteilnehmer erkennbar zu machen, sei sinnvoll, “um möglichst deren vollständige Wirkung zu entfalten” und Unfälle an Gefahrenstellen zu verhüten. Auch Frau Zempel von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände erklärte, die Kommunen unterstützten diesen Vorschlag. Herr Gronau von der Deutschen Polizeigewerkschaft sprach sich ebenfalls dafür aus, “an erkannten Unfallschwerpunkten oder Gefahrenstellen durch Verkehrsschilder vor Geschwindigkeitsmessungen zu warnen, um die Geschwindigkeit dort abzusenken.”
Ob auch mobile Radarkontrollen ohne Polizeipräsenz beschildert werden sollen, war zwischen den Experten streitig. Die Landespolizei und auch der Verkehrssicherheitsrat setzen darauf, durch verdeckte Kontrollen einen “Flächendruck” zu schaffen, um allgemein eine bessere Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit zu erreichen. Eine Ankündigung von Kontrollen könne Geschwindigkeitsbeschränkungen andernorts als “Schilder zweiter Klasse” entwerten, so die Befürchtung. Dr. Voss vom Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen – unterstützt von Herrn Schwarz vom ADAC Schleswig-Holstein und Herrn Bremer vom Schleswig-Holsteinischen Automobilclub – vertrat dagegen die Auffassung, es gebe “kaum seriöse empirische Belege” für die Annahme, verdeckte Radarmessungen würden außerhalb ihrer Reichweite die Verkehrssicherheit erhöhen. Eine empirische Studie auf Bundesebene habe 2014 sogar ergeben, daß die Fahrer, die sich z.B. an Tempolimits halten, ein höheres Unfallrisiko auswiesen.
Mein Kommentar:

Ich bin überrascht und freue mich über die breite Unterstützung für eine Ausschilderung zumindest stationärer Radarkontrollen. Sowohl Polizei als auch Kommunen stimmen uns zu, dass dadurch Unfälle besser verhindert und Menschenleben geschützt werden können. Hier muss eine landesweite Vorgabe her. Eins ist heute klar geworden: Ein bloßes ‘Weiter so’ kann es nicht geben. Auch die Experten fordern Offenheit für neue Wege. Klar ist: ‘Raser’ dürfen sich auch weiterhin nicht in Sicherheit wiegen können. Wenn wir dem Vorwurf der ‘Abzocke’ und der ‘Radarfallen’ jedoch wirksam entgegen treten wollen, müssen wir ausschließen, dass an ungefährlichen aber finanziell einträglichen Stellen geblitzt wird. Im Gespräch mit den Kommunen und den übrigen Fraktionen möchte ich nun nach einer Kompromisslösung suchen.
Klar: Wer zu schnell fährt, kann sich über die Strafe nicht beschweren. Aber beim Blitzen muss es um Verkehrssicherheit gehen, nicht bloß um Bestrafung. Wir brauchen alle Messgeräte, um an Unfallschwerpunkten Raser zu bremsen und Menschenleben zu schützen – und das geht am besten mit Beschilderung. Es ist nicht zu verantworten, Radargeräte an ungefährlichen Landstraßen einzusetzen, die an echten Unfallschwerpunkten gebraucht würden. Wer überall kontrollieren will, kontrolliert nirgendwo ausreichend. Ausgeschilderte Kontrollen an Unfallschwerpunkten schützen Menschen besser als die veraltete Strategie des ‘Flächendrucks’.

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Hintergrund: Piraten und FDP fordern in ihrem Antrag, “dass Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtungen ohne Polizeipräsenz durchgängig durch in ausreichendem Abstand aufgestellte Hinweisschilder sowie in den Medien und im Internet offen angekündigt und auf Orte beschränkt werden, an denen tatsächlich schwere Geschwindigkeitsunfälle auftreten”. Einnahmen aus Maßnahmen der Geschwindigkeitsüberwachung sollen ausschließlich der Verwendung für Verkehrssicherheitsmaßnahmen vorbehalten bleiben und nicht zur allgemeinen kommunalen Haushaltsaufbesserung eingesetzt werden können. Das Verbot der Nutzung von Radarwarngeräten soll aufgehoben werden.
Medienberichte:

 

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