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Facebook verteidigt flächendeckende Nachrichten- und Chatkontrolle vor Gericht [ergänzt am 6. März 2023]

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Im Mai hat der Europaabgeordnete, Bürgerrechtler und digitale Freiheitskämpfer Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) eine Klage gegen Facebooks Mutterunternehmen Meta Platforms Ireland Limited auf Unterlassung der sogenannten Chatkontrolle vor dem Amtsgericht Kiel eingereicht. Doch der Konzern verteidigt nun seine umstrittene „Verdächtigungsmaschine“.

Breyer klagt als Nutzer des „Facebook Messenger“ gegen die verdachtslose automatisierte Durchsuchung seiner privaten Chatverläufe und Fotos. Doch in seiner Klageerwiderung stellt sich Meta auf den Standpunkt, dass “auch eine anlasslose Datenverarbeitung zur Bekämpfung schwerer Kriminalität verhältnismäßig sein kann”. Die privatisierte Chatkontrolle trage dazu bei, dass “Aufdecken, Entfernen und Weiterleitung von CSAM an die Strafverfolgungsbehörden und relevante Nichtregierungsorganisationen (…) effizienter erreicht werden.”

Nach einer Zwischenbilanz des Konzerns ging Facebook innerhalb von nur zwei Monaten gegen 340.000 EU-Accounts wegen des Versendens angeblicher Kinderpornografie an oder von EU-Nutzern vor. 4.900 Nutzer beschwerten sich dagegen (hochgerechnet fast 30.000 Nutzer pro Jahr). In 207 Fällen gab Facebook der Beschwerde statt (hochgerechnet 1.200 Nutzer pro Jahr).

Kläger Patrick Breyer kommentiert:

„Es macht mich wütend, dass sich US-Konzerne mithilfe fehleranfälliger Verdächtigungsmaschinen zum Privatkontrolleur unserer persönlichen Nachrichten aufschwingen wollen. Diese Anmaßung lässt jeden Respekt vor dem digitalen Briefgeheimnis vermissen. Unsere ohnehin überlasteten Ermittler mit vielfach falschen Maschinendenunziationen zu überfluten, hat mit Effizienz nichts zu tun. Folge ist vor allem die Kriminalisierung Jugendlicher wegen unbedachter Chatnachrichten – so wird das Gegenteil von Kinderschutz erreicht.

Selbst intimste Nacktfotos und Sex-Chats können plötzlich bei zweifelhaftem und unterbezahltem Unternehmenspersonal oder der Polizei landen. Wer das digitale Briefgeheimnis zerstört, zerstört Vertrauen. Auf Sicherheit und Vertraulichkeit privater Kommunikation sind wir alle angewiesen: Menschen in Not, Missbrauchsopfer, Kinder, die Wirtschaft und auch Staatsbehörden.

Organisierte Kinderporno-Ringe benutzen keine E-Mails oder Messengerdienste, sondern abgeschottete selbst betriebene Foren. Dass Strafverfolger sich weigern, bekanntes Ausbeutungsmaterial löschen zu lassen, ist ein Skandal. Was wir brauchen, ist Löschen statt Schnüffeln!“

Hintergrund der Klage ist das Vorhaben der EU-Kommission, die bisher nur von US-Anbietern freiwillig praktizierte verdachtslose Nachrichten- und Chatkontrolle für sämtliche Anbieter von E-Mail-, Messenger- und Chatdiensten verpflichtend machen zu wollen. Unter Verweis auf Rechtsgutachten einer ehemaligen EuGH-Richterin und des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags will Breyer die Chatkontrolle für unzulässig erklären lassen. Nach Angaben der Schweizer Bundespolizei sind 80% der Verdachtsmeldungen aus den USA strafrechtlich irrelevant.

Ergänzung vom 4. November 2022: Hier meine Stellungnahme zu den Argumenten Metas.

Ergänzung vom 3. März 2023: Die Klage wurde dem Landgericht Kiel vorgelegt.