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Finanzinformationen für Abgeordnete [ergänzt am 07.11.2015]

Allgemein

Die Landtagsverwaltung hat für jeden Abgeordneten eine Reihe von Finanzinformationen zusammen gestellt (pdf), die zur erfahren auch die Öffentlichkeit einen Anspruch hat:

  1. Schleswig-Holsteinisches Abgeordnetengesetz
  2. Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz
  3. Mitarbeiterkostenerstattung
  4. Reisekostenentschädigung
  5. Altersversorgung
  6. Einkommenssteuerrechtliche Hinweise für Abgeordnete

Ergänzung vom 07.11.2015:
Der Leitfaden “Einkommenssteuerrechtliche Hinweise zum Abgeordnetenrecht” und das “Merkblatt Arbeitgeberpflichten” wurden aktualisiert. Dies betrifft die Abschnitte “Wahlkreisbüro”, “Vorsorgeaufwendungen”, “Lebenspartnerschaften”.
 

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