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Fragwürdige Prävention bei der Polizei: Wenn das Auto zurückguckt

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Foto: Wiesbaden112.de, Lizenz: CC BY-NC-ND 2.0Die Polizei in Schleswig-Holstein will für ihre Polizisten Videokameras in Einsatzwagen. Eine Geldverschwendung und rechtlich problematisch, sagen Kritiker. Die taz berichtet nun darüber.
Hintergrund sind Informationen, die das Innenministerium auf meine Anfrage herausgeben hat. Wenn ich die Stellungnahme lese, bin ich entsetzt über die Schlamperei, die daraus hervorgeht. Die Überwachungsfahrzeuge müssen sofort wieder außer Betrieb genommen werden:

  1. Anschaffung und Einsatz der Überwachungsanlagen ist für zehntausende von Euro erfolgt, bevor ihre Zulässigkeit überhaupt mit dem Datenschutzzentrum abgeklärt ist. Diese Fakten-Schaffen-Taktik ist inakzeptabel.
  2. Die Fahrzeugkameras filmen bei eingeschalteter Zündung ständig („Live-Bild“ im Fahrzeug), ohne dass das gesetzlich erlaubt wäre.
  3. Die Videoaufnahme startet automatisch, sobald das Anhaltesignal eingeschaltet wird, also bei noch fahrendem Fahrzeug. Das Filmen fahrender Fahrzeuge hat mit einem Schutz von Polizisten vor Gewalt nichts mehr zu tun und ist deshalb rechtswidrig.
  4. Die Betroffenen werden meist unbemerkt gefilmt, obwohl das Gesetz eine Information vorschreibt. Dass die Polizeibeamte bei jeder Kontrolle mündlich auf die Aufzeichnung hinweisen sollen, ist illusorisch und unpraktikabel. Nicht einmal ein Aufkleber zur Information ist vorgeschrieben.
  5. Gefilmt wird die gesamte Fahrbahn (20m Breite), jedoch mit einer miserablen Bildauflösung auf Webcam-Niveau, die im Ernstfall kaum etwas erkennen lassen wird.
  6. Die Ausrüstung der gesamten Flotte von 600 Einsatzfahrzeugen mit Überwachungskameras wird zu Mehrkosten von über 1 Mio. Euro führen – eine unglaubliche Geldverschwendung. Dieses Geld wird an anderer Stelle dringend zur Ausrüstung der Polizei mit wirklich tauglichen Ausrüstungsgegenständen gebraucht, statt es hier für wirkungslose
    Sicherheitsillusion zum Fenster hinauszuwerfen.
  7. Es gibt keinerlei Belege für die Hoffnung des Innenministers, das Filmen würde auch nur einen Fall von Polizeigewalt verhindern. Es ist auch keine unabhängige Überprüfung dieser Frage vorgesehen, sondern bloß das Sammeln subjektiver „Erfahrungsberichte“ in zwei Jahren. Bis dahin sollen durch Kauf von Überwachungsfahrzeugen schon vollendete Tatsachen geschaffen werden.

Mein Fazit: Das Innenministerium verschwendet Geld, das die Polizei an anderer Stelle dringend benötigt, für Scheinmaßnahmen. Der Innenminister verschaukelt die Polizeibeamten mit der bloßen Illusion eines verbesserten Schutzes vor Gewalt. Unabhängige Untersuchungen widerlegen längst, dass Videoüberwachung Gewalt verhindern könnte.
Hintergrund: Das schleswig-holsteinische Landesverwaltungsgesetz erlaubt Videoüberwachung nur „zum Schutz einer Polizeivollzugsbeamtin oder eines Polizeivollzugsbeamten oder eines Dritten“, nicht etwa zur bloßen Dokumentation von Straftaten (§ 184 LVwG).
Es gibt noch zwei ältere Stellungnahmen der Landesregierung zu dem Thema. Hierin wurde behauptet: “Oberstes Ziel ist die Deeskalation von gefährlichen Situationen.” Auf die folgende Frage ist aber keine Antwort gegeben worden: “Haben Videokameras für Streifenwagen in einem anderen Bundesland zu einem statistisch signifikanten Rückgang der Gewalt gegen Polizeibeamte oder zu einer statistisch höheren Aufklärungsquote dieser Fälle geführt?”

Kommentare

1 Kommentar
  • Ich

    Ich glaub ihr habt ein an der Wurzel

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