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Geoblocking: “Das Video ist in diesem Land leider nicht verfügbar”

Allgemein Europaparlament Freiheit, Demokratie und Transparenz

Hinter dem Begriff “Geoblocking” verbirgt sich eine im Internet eingesetzte Technik zur regionalen Sperrung von Onlineinhalten durch den Anbieter. Geoblocking bedeutet somit, dass z.B. urheberrechtlich geschützte Filme oder Musikvideos nicht grenzübergreifend und ortsunabhängig abrufbar sind.

Piraten für vollständige Abschaffung von Geoblocking in der EU

Die Piraten fordern seit der letzten Wahlperiode die Abschaffung des Geoblockings für urheberrechtlich geschützte Inhalte. Basierend auf den Rückmeldungen, die wir von Unterzeichnern der End-Geo-Blocking-Kampagne, der Zivilgesellschaft und von Bürger*innen, die die Europäische Bürgerinitiative zum Thema “Minority Safe Pack” ins Leben gerufen haben, erhalten haben, ist dies eine der am dringendsten erhobenen Forderungen. Und wir glauben, dass diese Nachfrage während des Covid-19-Lockdowns sogar noch zugenommen haben könnte.

Was spricht gegen Geoblocking?

  • Geoblocking bedeutet Diskriminierung: Sprachliche Minderheiten, Migrant*innen, Austauschstudent*innen u.v.m. sind darauf angewiesen, länderübergreifend Onlineinhalte abrufen zu können. Einem von zehn Europäern wird der Zugang zu seiner Kultur online verwehrt.
  • Geoblocking beschränkt Künstler*innen in ihrer Reichweite: Vielen Künstlern und Künsterinnen wird durch die Sperrung ein europaweites Publikum verwehrt – und zahlungsbereite Fans werden abgewiesen.
  • Geoblocking sperrt das Publikum aus: Sprachschüler*innen, Fans ausländischer Sportligen usw. sind gezwungen, VPNs zu bezahlen oder illegale Quellen zu suchen, anstelle die Urheber angemessen zu vergüten.
  • Geoblocking verstößt gegen EU-Prinzipien: Die EU sollte ein gemeinsamer Markt sein. Geoblocking untergräbt das. Die EU muss handeln, so wie sie es beim Roaming getan hat.
  • Geoblocking schadet der Wirtschaft – Bis zu 1,6 Milliarden Euro an grenzüberschreitender Nachfrage werden EU-Video on Demand-Plattformen, europäischen Startups und Künstler*innen vorenthalten.

Welche Argumente für den Einsatz Geoblocking gibt es innerhalb der EU und welche Lobbies setzen sich für die Beibehaltung ein?

Vor allem die Lobbies etablierter Industrien, die versuchten, ihr eigenes Netflix-ähnliches Geschäftsmodell auf die Beine zu stellen, setzen sich für den Erhalt von Geoblocking ein. Eines der Argumente bezieht sich auf Investitionen in die Schaffung solcher Dienste. Der Vertrieb von AVMS-Inhalten (Audivisual Media Services) basiert größtenteils auf territorialer und exklusiver Lizenzierung, um die Finanzierung der Produktion zu erhöhen. Mit Geoblocking kann man regional höhere Entgelte verlangen. Die EU hat versucht, diese Probleme zu überwinden, indem sie eine weitere Harmonisierung des Urheberrechts, Investitionen in europäische Werke, auch durch Unternehmen aus Drittländern, und EU-Fonds gefördert hat.

Es scheint jedoch, dass Geoblocking nicht immer auf exklusiver Lizenzierung zur Beschaffung von Finanzmitteln beruht, sondern in bestimmten Fällen eindeutig ein Ergebnis von Geschäftspraktiken ist, die den Binnenmarkt entlang nationaler Grenzen segmentieren – siehe den Kommissions-Bewertungsbericht über die erste kurzfristige Überprüfung der Geoblocking-Verordnung, der sich beispielsweise auf die Rechtssache AT.40023 (Grenzüberschreitender Zugang zum Bezahlfernsehen) bezieht.

Abschaffung des Geoblockings – realistisch oder Zukunftsmusik?

Die Aussichten auf eine baldige Abschaffung des Geoblockings verbessern sich. In der ursprünglichen Verordnung bestand das Europäische Parlament bereits auf eine Überprüfungsklausel, die urheberrechtlich geschützte Inhalte einschließt; die Überprüfung wurde von der Kommission zugesagt. Kürzlich kam die Kommission in ihrem Zwischenbericht sogar zu dem Schluss, dass die Abschaffung des Geoblockings für audiovisuelle Mediendienste potenzielle Vorteile mit sich bringen würde. Es gibt also definitiv eine positive Stoßrichtung. Abgeordnete in verschiedenen Ausschüssen zeigten Interesse daran, das Thema Geoblocking anzugehen, zum Beispiel JURI, CULT, IMCO.  In CULT gab es einen Austausch mit Vertretern der Europäischen Bürgerinitiative “Minority Safe Pack”. Der IMCO-Ausschuss nahm sogar eine mündliche Anfrage an, die darauf abzielt, den nächsten Schritt der Kommission zu diesem Thema in Erfahrung zu bringen, einschließlich einer möglichen Überarbeitung der Gesetzgebung.  

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