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Gesetzentwurf zum Schutz der Innenstädte vor Mega-Shoppingzentren

Gesetzentwürfe Landtag Wirtschaft und Verkehr

Die Staatskanzlei genehmigt immer wieder große Shoppingcenter, obwohl der Landesentwicklungsplan sie eigentlich verbietet – zum Schutz vor aussterbenden Stadtzentren und Einzelhandelsgeschäften. Ich habe ein Gesetz entworfen, um Abhilfe zu schaffen. Der Entwurf kann im Pad bearbeitet und kommentiert werden.

Gesetzentwurf
der Fraktion der PIRATEN
Gesetz zur Erschwerung von Abweichungen von Raumordnungsplänen
§ 4 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes über die Landesplanung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Februar 1996 (GVOBl. 1996, 232), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. April 2013 (GVOBl. S. 143), wird wie folgt neu gefasst:
“Abweichend von § 6 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes kann die Landesplanungsbehörde im Einvernehmen mit den jeweils fachlich berührten Ministerinnen und Ministern und unter Beteiligung der jeweils fachlich berührten Träger der öffentlichen Verwaltung im Einzelfall Abweichungen nur zulassen, wenn die Abweichungen aufgrund einer bei der Planaufstellung nicht erkennbaren Veränderung der Sachlage nach raumordnerischen Gesichtspunkten geboten sind und die Raumordnungspläne in ihren Grundzügen nicht berührt werden.”
Begründung:
Ziel der Raumordnung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das Landesplanungsgesetz umfassende Verfahren zur Ausarbeitung von Plänen unter Beteiligung der Kommunen und der im Landesplanungsrat vertretenen gesellschaftlichen Gruppierungen vor. So werden Kompromisse gefunden und Konflikte um die Raumnutzung vermieden.
Das ausgewogene Verfahren zur Planaufstellung droht entwertet zu werden, wenn von der Planung allzu leicht abgewichen werden kann. In den letzten Jahren hat die Landesregierung Zielabweichungen nicht mehr nur ausnahmsweise, sondern immer wieder genehmigt (Drs. 18/548 und 18/644). Sie hält Abweichungen selbst dann für zulässig, wenn sich ein Plan bewusst und in Kenntnis aller Umstände gegen bestimmte Vorhaben entschieden hat. So werden große Einzelhandelszentren genehmigt, obwohl der Landesentwicklungsplan diese zur Gewährleistung lebendiger Innenstädte und Ortszentren verhindern sollte. Diese Abweichungsverfahren führen immer wieder zu Konflikten.
Das Zielabweichungsverfahren ist richtigerweise als Ausnahmeinstrument für besonders gelagerte (atypische) Einzelfälle auszugestalten, die bei der Programmaufstellung nicht erkennbar waren und deshalb nicht bei der Formulierung des Zieles berücksichtigt wurden (vgl. VV-NROG). Das Zielabweichungsverfahren soll lediglich dazu dienen, unbeabsichtigte Planungslücken zu schließen.
Der Landesgesetzgeber hat Zielabweichungen dementsprechend ausdrücklich nur im Einzelfall zulassen wollen, wenn die Abweichungen aufgrund einer Veränderung der Sachlage nach raumordnerischen Gesichtspunkten geboten sind und die Raumordnungspläne in ihren Grundzügen nicht berührt werden (§ 6 Absatz 2 Landesplanungsgesetz). Die Landesregierung wendet diese Vorschrift aber nicht an, weil sie § 6 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes des Bundes für vorrangig hält.
Seit 2006 kann das Land von Bundesrecht abweichende Regelungen auf dem Gebiet der Raumordnung treffen (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GG). Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden, um Zielabweichungsgenehmigungen auf atypische Sonderfälle zu beschränken und den Raumordnungsplänen im Übrigen zur Durchsetzung zu verhelfen.

Übrigens ist Ministerpräsident Albig Mitglied im Kuratorium der Stiftung ‘Lebendige Stadt’ ist. Diese Stiftung entstammt dem Umfeld der Firma ECE Projektmanagement, die – auch in Schleswig-Holstein – innenstädtische Einkaufszentren, entwickelt, errichtet, vermietet und betreibt. Die Stiftung ‘Lebendige Stadt’ verteilt zu einem großen Teil Geld, das ECE und ihr nahestehenden Gesellschaften spenden.
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