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Anfrage zu Gesundheitsrisiken durch Druckeremissionen geplant

Anfragen Landtag

An dem Entwurf der folgenden Anfrage an die Landesregierung kann jeder im Pad mitarbeiten, kommentieren usw.:

1. Die Anwendung von Produkten, die Nanomaterialien frei setzen können, sollte laut Bundesumweltamt dem Vorsorgeprinzip entsprechend so lange minimiert oder vermieden werden, bis durch eine umfassende Risikobewertung eine Besorgnis ausgeschlossen werden kann. Kopiergeräte und Laserdrucker können Schadstoff-, Fein- und Ultrafeinstaubemissionen freisetzen. Bei der Hamburger Polizei sind Laserdruckgeräte bereits abgeschafft und durch Gel- und Tintendrucker ersetzt worden.
Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Freisetzung von Feinstaub durch Laserdrucker am Arbeitsplatz am effektivsten dadurch vermieden werden kann, dass stattdessen Tintenstrahldrucker zum Einsatz kommen? Beabsichtigt die Landesregierung, entsprechend zu verfahren?
2. Wenn nein: Wird bei der Beschaffung von tonerhaltigen Druckgeräten darauf geachtet, dass bei diesen Geräten die Tonerstaubbelastung möglichst gering ist und die Innenraumluft nicht zusätzlich belastet wird? Wenn ja, nach welchen Kriterien wird hierbei vorgegangen?
3. Gibt es Erfahrungen über Erkrankungen von Landesbediensteten, die auf Toneremissionen zurückzuführen sind (z.B. durch Schadensfallmeldungen bei Berufsgenossenschaften)?
a) Um welche Erkrankungen handelt es sich?
b) Wenn ja, in welchem Umfang traten tonerinduzierte Erkrankungen auf?
c) Sind derartige Erkrankungen aus diesem Wirkungszusammenhang als Berufskrankheiten anerkannt?
4. Was tut die Verwaltung, um solchen Erkrankungen bei Mitarbeiter/-innen und Bediensteten vorzubeugen?
5. Welche Aufklärungsarbeit wird von der Landesverwaltung geleistet, um über den richtigen Umgang mit Laserdruckern und Kopierern zu informieren?
6. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist dafür zu sorgen, dass die Abluftöffnungen von Druckern und Kopiergeräten nicht direkt auf Mitarbeiter gerichtet sind.
a) Werden Landesbeschäftigte, an deren Arbeitsplatz sich Drucker und Kopiergeräte befinden, auf diese Empfehlung hingewiesen?
b) Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Empfehlung umgesetzt wird, und wer ist dafür verantwortlich?
7. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sollten Drucker und Kopiergeräte “zur Minimierung der Staubexposition in gut belüfteten Räumen aufgestellt werden”. Man solle “sicherstellen, dass der Raum durch regelmäßiges Öffnen der Fenster gut belüftet ist”.
a) Werden Landesbeschäftigte, an deren Arbeitsplatz sich Drucker und Kopiergeräte befinden, auf diese Empfehlungen hingewiesen?
b) Ist es nach Ansicht der Landesregierung realistisch, jeden Arbeitsplatz durch regelmäßiges Öffnen der Fenster ständig gut zu belüften?
c) Was sind nach Ansicht der Landesregierung die konkreten Anforderungen für eine ausreichende Be- und Entlüftung für Standorte von Laserdruckern, wenn sie in Büros stehen, in denen Menschen dauerhaft arbeiten?
d) Wie stellt die Landesregierung sicher, dass eine ausreichende Be- und Entlüftung erfolgt, und wer ist dafür verantwortlich?
8. Wird ein Drucker (z.B. als Abteilungsdrucker) von mehreren Personen benutzt, sollte er nach Empfehlung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in einem separaten Raum betrieben werden.
a) Werden Landesbeschäftigte, an deren Arbeitsplatz sich Drucker und Kopiergeräte befinden, auf diese Empfehlung hingewiesen?
b) Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Empfehlung umgesetzt wird, und wer ist dafür verantwortlich?
c) Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es für die Feinstaubbelastung eines Raums keinen Unterschied macht, ob darin ein gemeinsam genutzter Drucker betrieben wird oder ob mehrere Bedienstete in einem gemeinsam genutzten Büroraum jeweils eigene Drucker betreiben? Wenn ja, teilt die Landesregierung die Schlussfolgerung, dass in Gemeinschaftsbüros nicht mehrere Drucker betrieben werden sollten?
9. Bei der Überprüfung von 13 mit dem Siegel “Blauer Engel” versehener Drucker an einem niedersächsischen Amtsgericht aus Anlass von Erkrankungen stellte das Bremer Umweltinstitut fest, dass zwölf den Feinstaub-Grenzwert überschritten. Das niedersächsische Justizministerium ließ daraufhin über 4.000 Drucker dieses Typs verschrotten. In der Wissenschaft ist anerkannt, dass die Emissionen von Laserdruckern desselben Typs stark voneinander abweichen können.
Werden in Schleswig-Holstein Raumluftmessungen in Büroräumen mit Laserdruckern oder Kopiergeräten durchgeführt und, wenn ja, wurde der Feinstaub-Grenzwert eingehalten? Wenn nein, beabsichtigt die Landesregierung entsprechende Messungen durchzuführen (bitte mit Begründung)?
10. Wenn Landesbedienstete den gesundheitlichen Risiken von Laserdrucken an ihrem Arbeitsplatz vorbeugen wollen,
a) können sie den Austausch eines Laserdruckers an ihrem Arbeitsplatz durch einen Tintenstrahldrucker verlangen (ggf. nach Ablauf der Nutzungsdauer, ggf. auf eigene Kosten)?
b) können sie die Nachrüstung eines Filters verlangen?
c) können sie die Nutzung eines Druckers in einem anderen Raum verlangen?
11. Hält es die Landesregierung für erforderlich, Grenzwerte speziell für kopiergeräte- und druckerbedingte Schadstoff-, Fein- und Ultrafeinstaubemissionen am Arbeitsplatz einzuführen (bitte mit Begründung)? Wenn ja, wie setzt sie sich dafür ein?
12. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Kriterien für die Vergabe des Siegels “Blauer Engel” an Laserdrucker ab 2013 erstmals auch die Emission ultrafeiner Partikel begrenzen?
a) Halten die in der Landesverwaltung eingesetzten Laserdrucker diese Grenzwerte ein?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus, dass bislang kein Laserdrucker nach den neuen Kriterien zertifiziert worden ist?

Die fertige Anfrage und die Antwort der Landesregierung werden im Informationssystem des Landtags nachzulesen sein.

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