Internetprovider unterstützen Piratenklage gegen WLAN-Störerhaftung
Pirat Tobias McFadden aus Gauting klagt vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die deutsche “Störerhaftung” für Anbieter von WLAN-Hotspots, die von der Bundesregierung weiter verschärft werden soll. In einer hier erstmals veröffentlichten Stellungnahme an den Europäischen Gerichtshof unterstützt der Europäische Providerverband EuroISPA die Klage. Die Kernpunkte der Stellungnahme sind:
- Der Haftungsausschluss für reine Durchleitungsanbieter gelte für alle Formen der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verantwortlichkeit (Anm.: also auch für Unterlassungsansprüche).
- Urheberrechtsverletzungen seien nicht vergleichbar mit schweren Straftaten. Das Urheberrecht müsse laut EuGH nicht “absolut geschützt” werden.
- Anordnungen gegen Anbieter dürften deren Angebot nicht erheblich einschränken oder mit Kosten belasten. (Anm: Stichwort Sperrung von Filesharing)
- Es sei unzulässig, die Kommunikation mit einer bestimmten Person oder einer bestimmten URL zu verbieten, weil dies eine Überwachung der gesamten Kommunikation erforderlich machen würde.
- Es sei auch unzulässig, Maßnahmen zu verlangen, die alle Nutzer (auch die rechtmäßig Handelnden) einschränken.
- Von Durchleitungsanbietern die Identifizierung oder Sperrung von Informationen zu verlangen, sei unzulässig.
- Anordnungen setzten in jedem Fall eine spezifische rechtliche Grundlage voraus. (Anm.: Die durch Richterrecht geschaffene ‘Störerhaftung’ erfüllt diese Voraussetzung nach meiner Überzeugung nicht.)
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