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Irre Pflicht zur Depublikation abschaffen – Parlamentarische Anfrage geplant

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Juristisches Landtag

Heute habe ich mich darüber geärgert, dass ein wichtiger NDR-Beitrag über Geldzuweisungen der Justiz schon nach wenigen Wochen nicht mehr in der NDR-Mediathek abrufbar ist und dadurch der politische Diskurs über diese Frage behindert wird. Ursache ist die sogenannte Verweildauerbeschränkung, die 2009 – aus meiner Sicht ohne Not – in den Rundfunkstaatsvertrag eingeführt worden ist.
Weil diese systematische Vernichtung von uns bezahlten Wissens meines Erachtens nicht tragbar ist, will ich der Landesregierung einige Fragen über Abhilfemöglichkeiten stellen:

Depublikation politischer Fernsehsendungen
Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es ein demokratisches, soziales und kulturelles Bedürfnis der Gesellschaft gibt, die Informationssendungen politischen Inhalts der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten (z.B. Nachrichtensendungen und -magazine wie das Schleswig-Holstein-Magazin, Politmagazine, politische Talkshows) der Öffentlichkeit zeitlich unbegrenzt über das Internet zum Abruf bereitzustellen, um das gesellschaftliche Wissen zu erhalten und weil so wiederkehrende politische Diskurse zu bestimmten Themen verknüpft und dadurch die politische Meinungsbildung bereichert werden kann? Erkennt die Landesregierung dieses Bedürfnis auch ohne “breites Nutzerinteresse” an?
Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es europarechtlich unbedenklich wäre, wenn die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Informationssendungen politischen Inhalts unbefristet (ohne Verweildauerbegrenzung) über das Internet zum nachträglichen Abruf bereitstellen dürften und würden (Mediatheken), weil

  • die Mediatheken der Rundfunkanstalten nicht Gegenstand des Beihilfeverfahrens der EU-Kommission waren und in dem Einstellungsschreiben der EU-Kommission nicht angesprochen sind,
  • die EU-Kommission umgekehrt das Recht der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, “Fernsehinhalte über neue Plattformen zu verbreiten”, ausdrücklich anerkannt und die “bloße Verbreitung ähnlicher oder identischer Inhalte über verschiedene Plattformen” nicht beanstandet hat,
  • die EU-Kommission nur solche Online-Angebote der Rundfunkanstalten problematisiert hat, “die vom Markt bereits in ähnlicher oder identischer Form angeboten werden” wie “Online-Spiele, Chat-Rooms, Rechner, Links zu Angeboten/Diensten von Dritten und Online-Kontaktdienste”,
  • Informationssendungen politischen Inhalts der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nach ihrer Depublikation an keiner anderen Stelle vom Markt angeboten werden, es insbesondere keinen Markt für die Bereitstellung solche Sendungen auf Abruf gibt (anders als vielleicht bei Sportereignissen, Fernsehserien, Spielfilmen)?

Stellen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten anderer EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Landesregierung politische Fernsehsendungen zeitlich unbegrenzt zum Abruf über das Internet bereit?
Wie viele der vom NDR über das Internet zum nachträglichen Abruf bereit gestellten Sendungen mussten infolge des zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags gelöscht werden und welchen prozentualen Anteil an den insgesamt bereitgestellten Sendungen machte dies aus?
Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Bezug auf politische Informationssendungen nicht länger eine Verweildauerbegrenzung vorgeschrieben wird?
Kann das Land nach Auffassung der Landesregierung den Norddeutschen Rundfunk oder auch alle schleswig-holsteinischen Rundfunkanbieter gesetzlich verpflichten, über das Internet zum Abruf bereitgestellte Informationssendungen an die Deutsche Digitale Bibliothek abzuliefern?
Können die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach Auffassung der Landesregierung gesetzlich bzw. aufgrund Staatsvertrags verpflichtet werden, die freie nichtkommerzielle Weiterverwendung politischer Informationssendungen zu erlauben, um die Einrichtung privater Mediatheken zu ermöglichen? Könnte die Verwendung freier Lizenzen insbesondere für solche aus Gebührengeldern hergestellten Beiträge vorgeschrieben werden, bei denen eine weitergehende kommerzielle Verwertung nicht abzusehen ist?

Habt ihr Anregungen oder Ergänzungen zu den Fragen? Dann tragt sie am besten direkt im entsprechenden Pad ein.
Die Anfrage soll in den nächsten Wochen eingereicht werden. Die Einreichung und auch die Antwort der Landesregierung werden in im Informationssystem sichtbar sein.

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