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Kampf gegen Einbrecher: Der Kreis Pinneberg wird zum Gefahrengebiet | shz.de [extern]

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Kreis Pinneberg | Ab Oktober gibt es im Kreis Pinneberg wieder großangelegte Kontrollen im Kampf gegen die Einbruchskriminalität. Wie das Innenministerium des Landes auf Anfrage der Piratenpartei mitgeteilt hat, sollen die Kreise Pinneberg und Segeberg vom 1. bis 28. Oktober zu Gefahrengebieten erklärt werden. Damit sind jederzeit Anhalte- und Sichtkontrollen durch die Polizei möglich.
Bereits im Oktober 2015 waren die Kreise mit Start der dunklen Jahreszeit im Zuge des Konzepts zur Bekämpfung von Wohnungseinbruchsdelikten von der Polizei zu Gefahrengebieten erklärt worden. Bis Ende März 2016 liefen die Aktionen. So waren zum Beispiel am 21. März im Revierbereich Rellingen, der von Bönningstedt bis Schenefeld reicht, 84 Polizisten im Einsatz. Sie kontrollierten tausende Personen und Fahrzeuge an Ein- und Ausfallstraßen nach Hamburg, an Bahnhöfen, Busknotenpunkten und in Wohngebieten. Ohne konkretes Ergebnis.
Anlass für die Maßnahme sind die steigenden Einbruchszahlen. Mit 976 wurden im Jahr 2015 im Kreis Pinneberg so viele Delikte wie noch nie in der zurückliegenden Dekade erfasst. Im Jahr zuvor waren es nur 673.
Der Innenexperte der Piraten im Landtag, Patrick Breyer, kritisiert die Großkontrollen  als „hilfloses Stochern im Nebel“ und „Generalverdacht gegen Autofahrer“. „Das Innenministerium konnte mir bis heute keinen einzigen Einbrecher nennen, der bei einer verdachtslosen Sichtkontrolle gestellt worden wäre“, sagt Breyer angesichts der  erneuten Anordnung von Gefahrengebieten in Pinneberg und Segeberg. Die verdachtslosen Kontrollen würden eine bloße Illusion von Sicherheit vermitteln und  polizeiliche Arbeitskapazitäten vergeuden. „Deshalb fordern wir Piraten die unverzügliche Abschaffung“, so Breyer.
Rechtliche Grundlage für die Kontrollen in Schleswig-Holstein ist der Paragraf 180, Absatz 3 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG). Darin heißt es: „Die Polizei darf im öffentlichen Verkehrsraum zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung (…) Personen kurzzeitig anhalten und mitgeführte Fahrzeuge einschließlich deren Kofferräume oder Ladeflächen in Augenschein nehmen. Inaugenscheinnahme ist die optische Wahrnehmung ohne Durchsuchung.“ Der Paragraf 181 ermöglicht es der Polizei zusätzlich, dass sie – nach rechtlicher Prüfung – einen sogenannten gefährlichen Ort einrichten darf. Hier ist dann auch eine Ausweiskontrolle erlaubt. Ist die Identität nicht festzustellen, darf der Betroffene auch festgehalten und auf die Wache gebracht werden.