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Keine Manipulation der Schleswig-Holsteinischen Kriminalstatistik

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

In Schleswig-Holstein gibt es keine Dienstanweisungen zur Schönung der Polizeilichen Kriminalstatistik. Das haben unsere Recherchen ergeben.
Es ist lange bekannt, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik als reine Arbeitsstatistik keine Rückschlüsse auf die Kriminalitätswirklichkeit zulässt. Verzeichnet sie einen Anstieg, kann die Zahl der Straftaten tatsächlich zurückgegangen sein und umgekehrt.
Wird zusätzlich aber politisch motiviert in die Führung der Statistik eingegriffen, werden die Zahlen selbst untereinander (z.B. im Ländervergleich) nicht mehr vergleichbar. Genau dieser Vorwurf wird in Brandenburg intensiv diskutiert. Hier sollen nach einer Dienstanweisung mehrere gleichartige Straftaten, die in einer bestimmten Gegend während einer Nacht oder eines Tages passieren, als nur ein Fall gezählt werden.
Da die einschlägigen Richtlinien, Erlasse und Dienstanweisungen in Schleswig-Holstein bisher nicht öffentlich zugänglich sind, habe ich sie mir von der Landesregierung herausgeben lassen. Da die Anweisungen jährlich aktualisiert werden, habe ich mir zusätzlich die alten Fassungen ab 2010 übersenden lassen.
Der Vergleich zeigt: In Schleswig-Holstein ist seit 2010 keine Änderung erkennbar, die dazu gedient hätte, die Zahlen zu schönen oder die Statistik aufzubessern. Auch gibt es keine Anweisung, bei gleichartigen Straftaten vom selben Täter auszugehen.
Es ist klug von unserer Polizeiführung und der politischen Spitze, den Versuch einer Schönung nicht unternommen zu haben.
Schleswig-Holsteinische Kriminalstatistik

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