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Kleine Anfrage geplant: Kostendeckende Gebühren für Verwaltungsleistungen und Sportbootsmaut

Anfragen Landtag
Vorbemerkung: 2013 ist das Bundesgebührengesetz in Kraft getreten, demzufolge auf Bundesebene tragender Grundsatz der Gebührenbemessung das Kostendeckungsprinzip wird, also die Deckung der Kosten einer individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung. Dazu sind innerhalb von drei bis fünf Jahren die Kosten jeder Verwaltungsleistung betriebswirtschaftlich zu ermitteln. Die Gebührenansätze sollen alle fünf Jahre überprüft werden. Laut Bundesrechnungshof seien bisher nur 9% der Gebühren kostendeckend. Im Koalitionsvertrag für Schleswig-Holstein heißt es, die Landesregierung werde “überprüfen, inwiefern für Verwaltungsleistungen kostendeckende Gebühren erhoben werden können”.
Will die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform des Verwaltungskostengesetzes des Landes vorlegen, demzufolge kostendeckende Gebühren für Verwaltungsleistungen ermittelt und erhoben werden? Wenn ja, wie ist der Stand des Verfahrens und wie ist der Zeitplan?
Stellt die Unterhaltung öffentlicher Sachen, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind, eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung dar?
Wie ist die Position der Landesregierung zu der geplanten Einführung von Gebühren für die Benutzung von Bundeswasserstraßen durch Führer von Sportbooten?
Setzt die Erhebung solcher Gebühren eine Registrierung sämtlicher gebührenpflichtiger Sportboote voraus oder ist auch eine Vignettenlösung ohne Registrierung denkbar? Welche Lösung ist geplant und für welche Lösung setzt sich die Landesregierung ein?
Sieht die Landesregierung alternative Möglichkeiten zur Beteiligung der Nutzer an den Kosten der Unterhaltung der Bundeswasserstraßen?
Der Entwurf der Anfrage kann gerne im Pad direkt bearbeitet, ergänzt und kommentiert werden.
Die Anfrage soll dann in einigen Wochen eingereicht werden. Die Einreichung und auch die Antwort der Landesregierung werden im Landtagsinformationssystem sichtbar sein.

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