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Kommunalwahlrecht: Wird der Einzug kleiner Listen erschwert?

Allgemein

Aus der SPD hört man Stimmen, die eine Änderung des Kommunalwahlrechts fordern, um den Einzug kleiner Listen zu erschweren. Unter Verweis auf Lübeck, wo die Stimmenmehrheit nicht zu einer Sitzmehrheit geführt hat, wird insbesondere das Webster – Sainte-Laguë-Verfahren angegriffen (Folge 0,5 – 1,5 – 2,5 – 3,5…) und eine Heraufsetzung der Eingangshürde gefordert (z.B. auf 0,7 oder 1 – 1,5 – 2,5 – 3,5…).
Ich hoffe, dass sich solche Überlegungen nicht durchsetzen. Sie würden nicht nur zum Verfall von mehr Stimmen als bisher führen und dadurch die Wahlbeteiligung weiter gefährden. Sie wären auch kontraproduktiv:
Laut Andreas Schneider von Wahlrecht.de würden bei einer Änderung des Zählverfahrens z.B. auf 0,7 – 1,5 – 2,5 – 3,5… Fälle von “Mehrheitsumkehr” sogar noch häufiger auftreten. Dass eine solche Folge in Lübeck zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, sei bloß Zufall.
Andreas Schneider schlägt stattdessen vor,

  • über die Zulassung von Listenverbindungen und
  • die Einführung einer Mehrheitsklausel

nachzudenken. In Lübeck hätten SPD und Grüne eine Listenverbindung eingehen können. Eine Mehrheitsklausel für den Fall, dass eine Liste oder Listenverbindung trotz Stimmenmehrheit keine Sitzmehrheit hat, hätte ihnen dann einen zusätzlichen Sitz eingeräumt.
Eine solche Regelung wäre aus meiner Sicht eher akzeptabel als eine Ausgrenzung kleiner Listen. Allerdings halte ich auch sie nicht für erstrebenswert, weil man gerade auf kommunaler Ebene nicht auf feste “Koalitionen” setzen sollte, sondern auf eine sachbezogene Mehrheitsfindung unter allen Vertretern.

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