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Land gestattet Ölsuche und Seismik auf seinen Grundstücken

Anfragen Landtag

frackingDie Landesregierung antwortet Erstaunliches: Auf die Frage, ob das Land Ölkonzernen seinen Grund und Boden für seismische Untersuchungen oder sonstige Aufsuchungs- oder Fördertätigkeiten zur Verfügung stellt, antwortet Herr Habeck: “Ein Verbot dieser Tätigkeiten existiert nicht.” Das Land leistet also sogar aktiv und ohne Not Beihilfe zu geplanten Ölbohrungen.
Weitere interessante Antworten:

  • Wer unter welchem Aktenzeichen gegen LBEG-Genehmigungen klagt, wird geheim gehalten.
  • Als Konsequenz aus der Nichtumsetzung des Beteiligungserlasses soll geregelt werden, dass Anträge künftig beim Ministerium eingereicht werden sollen. Geregelt werden soll dies wieder durch Erlass – offenbar hat man nichts gelernt.
  • Habeck beanstandet nicht, dass das LBEG unprotokollierte Beratungsgespräche mit Industrieunternehmen führt.
  • Der Landtag wird auch von künftigen Betriebsplananträgen nicht benachrichtigt – außer er fordert dies mehrheitlich.

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