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Landesregierung verweigert Rehabilitierung der BSE-Whistleblowerin Dr. Margrit Herbst [ergänzt am 02.08.2014]

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Die Veterinärmedizinerin Dr. Margrit Herbst deckte in den 90er Jahren als erste die Anfänge des deutschen BSE-Skandals auf und verlor in Folge ihr Amt als Tierärztin für Fleischhygiene im Bad Bramstedter Schlachtbetrieb. Für ihren Mut hat sie zwar diverse Preise erhalten, von offizieller Seite aber sieht man bis heute keinerlei Fehler ein.
Obwohl für ihre Entlassung der Kreis Segeberg als Arbeitgeber verantwortlich ist, hat auch das Land schwere Fehler gemacht. Das damalige Landwirtschaftsministerium behauptete 1994 in einem Bericht an den Landtag, die von Frau Dr. Herbst als BSE-verdächtig gemeldeten Rinder seien “mit eindeutig negativem Ergebnis auf BSE” untersucht worden. Tatsächlich sind bei den Untersuchungen laut Befundberichten aber nur “keine eindeutigen Hinweise auf das Vorliegen einer spongiformen Encephalopathie” bzw. “keine sicheren Anhaltspunkte für BSE” gefunden worden. Nach Angaben von Frau Dr. Herbst habe ungeeignetes Probenmaterial und eine unzureichende Untersuchungsmethode dazu geführt, dass der klinische Nachweis nicht geführt werden konnte.
Auf meine Anfrage hält die schleswig-holsteinische Landesregierung weiterhin an der Darstellung fest, die damaligen Untersuchungen seien “mit eindeutig negativem Ergebnis auf BSE” durchgeführt worden. Der zuständige Wissenschaftler habe 1996 schriftlich bestätigt, dass kein BSE-Verdacht vorgelegen habe (auf welcher Grundlage?). Eine 2001 vorgenommene Nachuntersuchung habe ebenfalls keinen Nachweis erbracht (wobei etwaige Prionproteine 2001 kaum noch nachweisbar gewesen sein dürften). Aus nicht nachvollziehbaren Gründen hat die Regierung die Akte zu Frau Dr. Herbst an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Nach einem Pressebericht soll dies verhindert haben, dass Frau Dr. Herbst für ihren Einsatz das Bundesverdienstkreuz erhält.
Ich will bei der Landesregierung noch einmal nachfragen, um sie darauf festzunageln, die Fehlerhaftigkeit des abwiegelnden Berichts aus dem Jahr 1994 einzugestehen:

Nachfrage zum Fall der BSE-Whistleblowerin Dr. Margrit Herbst
Vorbemerkung: Die Antworten der Landesregierung in Drucksache 18/2133 geben Anlass zu Nachfragen.

  1. Trifft es zu, dass ausweislich der histologischen Befundberichte die 1990/1991 vorgenommenen Untersuchungen durch Prof. Pohlenz von der Tierärztlichen Hochschule in Hannover “keine eindeutigen Hinweise auf das Vorliegen einer spongiformen Encephalopathie” bzw. “keine sicheren Anhaltspunkte für BSE” ergaben?
  2. Wenn ja, tragen diese Befunde nach Auffassung der Landesregierung die Aussage im Untersuchungsbericht des damaligen Landwirtschaftsministeriums vom 05.10.1994 an den Landtag, die Untersuchungen seien “mit eindeutig negativem Ergebnis auf BSE durchgeführt” worden?
  3. Trifft es zu, dass für eine aussagekräftige einfache feingewebliche Untersuchung frisches und unzerstörtes nicht durch Bolzenschussapparat beschädigtes Hirnmaterial der unter BSE-Verdacht stehenden Tiere benötigt worden wäre, welches aber nicht zur Verfügung gestellt wurde?
  4. Trifft es zu, dass nur mit einer immunhistologischen Untersuchung die nicht eindeutigen Befunde näher hätten geklärt werden können, dass eine solche Untersuchung aber nicht erfolgte?
  5. Trifft es zu, dass bei infektiösen BSE-Rindern nicht in jedem Fall krankhafte Prion-Proteine überhaupt nachweisbar sind?
  6. Sind die Tiere, bei denen Frau Dr. Herbst einen BSE-Verdacht sah, später zum Verzehr freigegeben worden?

Der Entwurf dieser Anfrage kann in den nächsten Tagen gerne bearbeitet, kommentiert und ergänzt werden.
Weiterlesen: Begründung der Verleihung des Whistleblower-Preises 2001 an Margrit Herbst
Ergänzung vom 02.08.2014: Die Lübecker Nachrichten berichten – Piraten machen Druck im Fall Herbst

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