Landesregierung zu Schwerpunktbereich in der Juristenausbildung
Drucksache 18/4737
20.10.2016
Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Schwerpunktbereich in der Juristenausbildung
1. Haben sich Schwerpunktbereich und Schwerpunktprüfung aus Sicht der Landesregierung bewährt? 2. Wie steht die Landesregierung zu Vorschlägen, die Bedeutung des Schwerpunktbereichs und/oder der Schwerpunktprüfung im rechtswissenschaftlichen Studium zu verändern oder sie gar zu streichen (bitte begründen)?
Antwort zu Frage 1 und 2
Die Fragen betreffen insbesondere bundesgesetzliche Rahmenregelungen zum Schwerpunktbereichsstudium und zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung in §§ 5 ff. DRiG. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder erteilten dem für die Koordinierung der Juristenausbildung zuständigen Ausschuss (KOA) auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und –minister 2014 (JuMiKo) den Auftrag, zur JuMiKo im November 2016 einen Bericht zu Harmonisierungsmöglichkeiten für die durch Ländergesetze ausgestalteten juristischen Prüfungen vorzulegen. Dieser Bericht soll sich u.a. mit den Vor- und Nachteilen und weiteren Angleichungsmöglichkeiten zur Schwerpunktbereichsprüfung befassen. Auf der Grundlage der im Bericht des Koordinierungsausschusses enthaltenen Empfehlungen wird die JuMiKo voraussichtlich eine weitere Einbeziehung der rechtswissenschaftlichen Fakultäten und anderer Beteiligter zum fachlichen Austausch über die künftige Gestaltung der Juristenausbildung und damit auch der Ausbildung und Prüfung im Schwerpunktbereich beschließen. Die Landesregierung wird erst auf der Basis der aus dem Bericht resultierenden unverzichtbaren Erkenntnisse eine belastbare fachliche oder politische Einschätzung zu den in der Kleinen Anfrage gestellten Fragen abgeben können.
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