Koalition verteidigt Privilegien der Kirchen vor Gericht
Die Kirchen müssen für verlorene Prozesse vor den Zivilgerichten weiterhin keine Gerichtsgebühren zahlen. CDU, SPD, Grüne und SSW lehnten heute die von den PIRATEN beantragte Streichung dieses Privilegs ab – ohne Begründung.
Dr. Patrick Breyer von den PIRATEN erklärt dazu:
Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Steuerzahler für die Gerichtskosten verlorener Prozesse der Kirchen aufkommen soll. Fakt ist, dass Städte, Gemeinden oder auch Universitäten allesamt Gerichtsgebühren zahlen müssen. Die Kirchen von dieser Pflicht zu befreien, ist nicht nur eine indirekte staatliche Subvention, sondern auch ein ungerechtfertigtes Privileg.
Der Wissenschaftliche Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtags bestätigt, dass Kirchenstaatsverträge diese Gebührenbefreiung nicht festschreiben. Das Land Hessen hat das Gebührenprivileg der Kirchen bereits aufgehoben.
Wir fordern, dass Kirchen wie jeder Bürger und jede Gemeinde Gerichtsgebühren zahlen, wenn sie Prozesse verlieren. Der Steuerzahler sollte endlich von den überholten Kirchenprivilegien befreit werden.
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