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Sexismus- und Rassismusvorwürfe gegen Polizeianwärter laut Staatsanwaltschaft keine falsche Verdächtigung

Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag Pressemitteilungen (SH)

npd-plakatDie Staatsanwaltschaft Kiel sieht keinen Grund, gegen den PIRATEN-Abgeordneten Dr. Patrick Breyer wegen “falscher Verdächtigung” zu ermitteln, nachdem er die im Jahr 2015 geschredderten Sexismus- und Rassismusvorwürfe gegen Polizeianwärter öffentlich gemacht und Disziplinarverfahren gefordert hatte. Die Prüfung habe keine hinreichenden Anhaltspunkte für Straftaten ergeben, teilte die Behörde Breyer mit. Damit ist die am 18. Juli erstattete Strafanzeige eines SPD-Kommunalpolitikers vom Tisch.
Breyer: “Obwohl der absurde Vorwurf des SPD-Manns nun offiziell als haltlos befunden worden ist, ist es ihm mit seiner Kampagne dennoch gelungen, die beabsichtigte Entlassung eines Polizeianwärters zunächst abzuwenden.
Nach dem Ende dieses Ablenkungsmanövers gilt es, die eigentliche politische Frage wieder in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken: Wann wird als Konsequenz aus dem Vertuschungsversuch der Polizeiführung auch in Schleswig-Holstein eine unabhängige Stelle für interne Ermittlungen eingerichtet?
Zu klären ist auch: Wegen welcher Vorwürfe musste der eine Anwärter gehen und wird gegen den anderen noch ermittelt? Werden die Strafanzeigen des SPD-Politikers gegen die drei mutigen Anwärterinnen, welche Sexismus und Rassismus seitens ihrer Kollegen gemeldet hatten, ebenfalls nicht weiter verfolgt? Wie ist der Stand der Ermittlungen des Generalstaatsanwalts gegen ehemalige Polizeianwärter wegen des Verdachts der Zusendung von Pornografie an Minderjährige über Whatsapp? Und wo bleibt die Entscheidung des Innenministers über die Wiedereinführung eines Betreuungsbeamten für Polizeischüler?”
Für die von den PIRATEN geforderte Sondersitzung des Innen- und Rechtsausschusses hat sich die erforderliche Mehrheit von zwei Fraktionen bisher nicht gefunden. Innenminister Studt will sich erst am 14. September vor den Abgeordneten erklären. Er steht auch wegen der Einstellung von Polizeianwärtern unter Verstoß gegen den Grundsatz der Bestenauslese in der Kritik.
Nachtrag:
Der Kieler Oberstaatsanwalt Manfred Schulze-Ziffer sagte shz.de, die Staatsanwaltschaft prüfe noch, ob es im Falle der drei Polizeianwärterinnen zu einem Anfangsverdacht komme.

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