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Massenüberwachung des deutsch-dänischen Reiseverkehrs stoppen!

Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

294px-SectionControl-EndeSeit Jahresbeginn fotografiert Dänemark hinter der deutsch-dänischen Grenze sowie landesweit sämtliche Kraftfahrzeuge, um ihre Nummernschilder mit Polizeidateien abzugleichen und die Bewegungen der Autofahrer zu speichern. Selbst wenn ein Kfz-Kennzeichen nicht polizeilich gesucht ist, wird die Aufnahme bis zu 30 Tage auf Vorrat gespeichert – im Trefferfall sogar bis zu zwei Jahre. Die Daten können ohne richterliche Anordnung genutzt und auch nach Deutschland weitergegeben werden. Die betroffenen Autofahrer haben kein Recht auf Benachrichtigung oder Auskunft über die gespeicherten Daten.
Als Datenschutzexperte der Piratenpartei warne ich:

Die von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Handlungsfreiheit droht verloren zu gehen, wenn unschuldige Autofahrer permanent aufgezeichnet und abgeglichen werden (“chilling effect”). Die Technologie des Kfz-Massenscannings ist derart fehleranfällig, dass etwa in Bayern 99% der Treffermeldungen falsch sind. Eine derart unverhältnismäßige Massenüberwachung widerspricht nicht nur der Errungenschaft offener Grenzen in Europa, sie verstößt auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, zu deren Einhaltung sich Dänemark verpflichtet hat.
Die Landes- und die Bundesregierung sind erstens aufgefordert, deutschen Behörden unverzüglich die Nutzung der menschenrechtswidrig gesammelten Daten zu untersagen. Zweitens sollte Bundesjustizminister Maas beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof Klage gegen den dänischen Kfz-Massenabgleich einreichen.
Nachdem 2008 ein Pirat den Kfz-Massenabgleich in Schleswig-Holstein vor dem Bundesverfassungsgericht gestoppt hat, dürfen wir nicht zulassen, dass auf der anderen Seite der Grenze ein noch schlimmeres ‘Überwachungsmonster’ geschaffen wird. Ich habe bereits Kontakt mit dänischen Bürgerrechtlern aufgenommen, um unseren Widerstand zu koordinieren.

Hintergrund: Auf die Beschwerde eines Piraten hat das Bundesverfassungsgericht 2008 entschieden, dass eine automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen “nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden” darf. Aktuell liegen dem Bundesverfassungsgericht Beschwerden gegen den Kfz-Massenabgleich in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen vor.
Englische Maschinenübersetzung der dänischen Verordnung zum Kfz-Massenabgleich

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