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Neues Landesplanungsgesetz bedroht Versorgung der Städte und beschneidet Bürgerbeteiligung

Gesetzentwürfe Landtag Wirtschaft und Verkehr

Der Innen- und Rechtsausschuss hat heute mehrheitlich – gegen die Stimmen von PIRATEN und CDU – dem Gesetzentwurf der Landesregierung eines neuen Landesplanungsgesetzes mit wenigen Änderungen zugestimmt.
Positiv ist zwar, dass eine Untergrundplanung möglich wird, was eine Handhabe gegen das trinkwassergefährdende Fracking darstellt.
Negativ ist aber,
– dass Tür und Tor für Ausnahmegenehmigungen des Ministerpräsidenten geöffnet werden, die in der Praxis zu einer ständigen Erweiterung von Mega-Shoppingzentren auf der grünen Wiese genutzt werden, was die Innenstädte leert und die wohnortnahe Versorgung zunehmend gefährdet,
– dass unsere Vorschläge und auch Ansätze aus anderen Ländern für mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz bei der Planung von Großvorhaben (z.B. Feste Fehmarnbeltquerung, die A20 oder die Elbphilharmonie) komplett abgebügelt werden,
– dass sogar Anhörungsfristen noch verkürzt und dadurch Beteiligung weiter erschwert wird.
Wir PIRATEN fordern:
– Die Öffentlichkeit muss künftig schon vor der Einleitung eines förmlichen Verfahrens (und der damit erfolgten Festlegung des Vorhabenträgers) über angedachte Großprojekte und etwaige Alternativen dazu informiert werden und Gelegenheit zur Stellungnahme und Diskussion darüber bekommen (frühe Bürgerbeteiligung). Bei öffentlichen Projekten soll auch der Bedarf nach dem Projekt und dessen Kosten ergebnisoffen diskutiert werden.
– Nach Einleitung des förmlichen Verfahrens muss eine öffentliche Antragskonferenz zur Diskussion der Pläne stattfinden.
– Ein Merkblatt muss die Öffentlichkeit verständlich über die Pläne und die verfügbaren Möglichkeiten, sich zu informieren und einzubringen, informieren.
– Die Frist zur öffentlichen Einsicht- und Stellungnahme muss sich bei umfangreichen Vorhaben von einem auf drei Monate verlängern. Im Netz sollen alle Unterlagen bis zum bestandskräftigen Verfahrensabschluss abrufbar bleiben.
– Bei größeren Vorhaben muss neben der schriftlichen Anhörung auch eine mündliche Erörterung mit oder eine Anhörung der Öffentlichkeit erfolgen.
– Ab 2015 müssen alle Bekanntmachungen in Schleswig-Holstein auf einem zentralen Internetportal veröffentlicht werden. Man soll sich über Vorhaben in seiner Nähe automatisch per Mail informieren lassen können.
– Es muss ein landesweites und öffentlich zugängliches Raumordnungsinformationssystem mit allen bedeutenden Planungen eingerichtet werden.
– Der Ministerpräsident darf Ausnahmen von der Planung (Zielabweichungen) nur noch ausnahmsweise und nur nach Information der Öffentlichkeit genehmigen können.
In der Sachverständigenanhörung waren diverse dieser Vorschläge von verschiedener Seite unterstützt worden, etwa von DGB, dem Senat Hamburgs, IHK und Landesnaturschutzverband.
Auch wenn die Koalition auf Einbindung und Mitentscheidung der Bürgerinnen und Bürger in die Planung von Großprojekten pfeift, werden wir Piraten weiterhin dafür kämpfen!

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