Parlamentarische Anfrage zu Sicherheitsüberprüfungen bei Großveranstaltungen geplant
Vor dem Hintergrund einer Beanstandung durch das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum plane ich eine parlamentarische Anfrage zu Sicherheitsüberprüfungen vor Großveranstaltungen in Schleswig-Holstein. Der Entwurf der Anfrage kann gerne im Pad ergänzt, geändert oder kommentiert werden.
Sicherheitsüberprüfungen bei Großveranstaltungen ohne Rechtsgrundlage?
Vorbemerkung: Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum hat die Sicherheitsüberprüfung von Personen im Vorfeld von Großveranstaltungen beanstandet. Einwilligungen seien mangels Freiwilligkeit nicht als Rechtsgrundlage geeignet.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Sind unter der aktuellen Landesregierung Sicherheitsüberprüfungen bei Großveranstaltungen vorgenommen worden? Wenn ja, bei welchen Veranstaltungen sind wie viele Personen durch wen überprüft worden und um welchen Personenkreis handelte es sich?
2. Beabsichtigt die Landesregierung, künftig Sicherheitsüberprüfungen bei Großveranstaltungen vorzunehmen? Wenn ja, bei welchen Veranstaltungen ist dies geplant und bei welchem Personenkreis?
3. Teilt die aktuelle Landesregierung die Auffassung des Unabhängigen Landesdatenschutzzentrums, dass eine Einwilligungserklärung mangels Freiwilligkeit als Rechtsgrundlage nicht in Betracht kommt?
Die fertige Anfrage und die Antwort der Landesregierung werden im Informationssystem des Landtags nachzulesen sein.
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