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Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Parlamentarische Anfrage geplant

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordern, den Einsatz von Standards zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verbindlich festzulegen.
Vor diesem Hintergrund will ich der Landesregierung folgende Anfrage stellen:

Sicherheit der elektronischen Behördenkommunikation durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
1. Sind Verbindungen zur elektronischen Fernübermittlung personenbezogener Daten
a) zwischen Behörden des Landes untereinander,
b) zwischen Landesbehörden und Behörden anderer Länder oder
c) zwischen Landesbehörden und Behörden des Bundes
Ende-zu-Ende-verschlüsselt? Wenn ja, welches Verfahren und welche Schlüsselllänge kommt zum Einsatz?
2. Ab 2015 muss nach dem Netzgesetz jegliche Datenübermittlung zwischen den Ländern und dem Bund über ein “Verbindungsnetz” erfolgen, das nur eine Verbindungsverschlüsselung zwischen den Übergabepunkten zur Verfügung stellt. Was unternimmt die Landesregierung, damit Bund-Länder-Datenübermittlungen über das “Verbindungsnetz” Ende-zu-Ende-verschlüsselt hergestellt werden?
3. Wie steht die Landesregierung zu der am 1. Oktober 2013 erhobenen Forderung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder an den IT-Planungsrat, den Einsatz von Standards zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verbindlich festzulegen? Welche Schritte unternimmt die Landesregierung insoweit?

Der Entwurf der Anfrage kann hier verändert, ergänzt oder kommentiert werden. Die Antwort wird in einigen Wochen im Informationssystem abrufbar sein.

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