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Parlamentarische Anfrage zur Reichweite der Bestandsdatenauskunft geplant

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Der Bundesrat wird Anfang Mai über ein Gesetz zur Auskunft über “Bestandsdaten”, also über IP-Adressen, PINs und Passwörter, abstimmen. Weil Auskunft schon wegen Bagatelldelikten und präventiv erteilt werden soll, sind Bundesweite Demonstrationen am 14.04.2013 / 27.04.2013 geplant. Für Proteste sorgt insbesondere der beabsichtigte Zugriff auf Passwörter (“Meine Passwörter gehören mir!”).
Leider ist dem Gesetzestext nicht klar zu entnehmen, welche Dienste von der Passwortherausgabe erfasst sein sollen. Ein paar Überlegungen habe ich hier dargestellt. Um sicher zu gehen, plane ich eine Anfrage an die Landesregierung, deren Entwurfstext im Pad bearbeitet und kommentiert werden kann:

Reichweite der Bestandsdatenauskunft
Vorbemerkung: Die Abgrenzung von Telekommunikations- zu Telemediendiensten im Internetbereich ist unter Juristen umstritten.
1. Sind nach Ansicht der Landesregierung die folgenden Arten von Internetdiensten als Telekommunikationsdienst bzw. Telekommunikation einzuordnen, so dass u.a. die Regelungen über die Bestandsdatenauskunft anzuwenden sind:
a) soziale Netzwerke wie von Facebook oder wer-kennt-wen.de angeboten
b) Microbloggingdienste wie von Twitter oder bka.li angeboten
c) Bloggingdienste wie von blogsport.de oder blogg.de angeboten
d) Hostingdienste wie von all-inkl oder 1&1 angeboten oder
e) Speicherdienste wie von Flickr oder Rapidshare angeboten?
2. Falls die Frage für eine oder mehrere Arten von Diensten verneint wird: Können die Anbieter dieser Dienste nach Ansicht der Landesregierung auf anderer Rechtsgrundlage zur Herausgabe von Passwörtern gezwungen werden und, wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
3. Sind nach Kenntnis der Landesregierung die in Frage 1 genannten Dienste in der Vergangenheit von Landesbehörden als Telekommunikationsdienst bzw. Telekommunikation eingeordnet worden? Sind in der Vergangenheit Daten der Nutzer solcher Dienste auf der Grundlage der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft erhoben worden? (bitte gesondert beantworten für die Dienstarten a-e)

Die fertige Anfrage und die Antwort der Landesregierung werden dann im Informationssystem des Landtags nachzulesen sein.

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