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Patrick Breyer zum Schrems II-Urteil: Massenüberwachung ächten!

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Der Europaabgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die Verschiebung persönlicher Daten in die USA:

„Das heutige Urteil ist ein Sieg für den Schutz unserer Privatsphäre und die Vertraulichkeit unserer Kommunikation und Internetnutzung. Die US-Massenüberwachungsprogramme, die Edward Snowden enthüllt hat, sind als unverhältnismäßig weitgehende Eingriffe in unsere Grundrechte verworfen worden, weil betroffene Bürger aus Europa rechtlos gestellt werden. Das bedeutet, dass es ohne unsere Einwilligung keine Weiterleitung unserer Daten in die USA mehr geben darf, auch nicht aufgrund der sogenannten Standardvertragsklauseln, die an der Massenüberwachung nichts ändern. Den Stopp der Datenabflüsse müssen jetzt die Datenschutzbehörden durchsetzen.

Nach dem Ende des untauglichen ‚Privacy Shield‘ darf die EU-Kommission nicht wieder europäische Grundwerte verraten und vor den USA und der Wirtschaftslobby buckeln. Sie ist aufgefordert, endlich ein No-Spy-Abkommen zur Ächtung von Massenüberwachung mit den USA einzufordern und dafür zu sorgen, dass Menschen, die sich nichts zu Schulden kommen lassen haben, auch nicht ohne Anlass permanent protokolliert und beobachtet werden. Denn unter ständiger Überwachung gibt es keine freie Gesellschaft mehr.“

Breyer erinnert daran, wie sensibel die von Facebook und anderen Internetkonzernen täglich gesammelten Persönlichkeitsdaten sind:

„Unsere täglichen Online-Aktivitäten gewähren sehr tiefe Einblicke in unsere Persönlichkeit und ermöglichen es uns zu manipulieren. Ganz unabhängig vom Speicherort muss das im digitalen Überwachungskapitalismus übliche Geschäftsmodell der totalen Nutzerüberwachung gestoppt werden. Das geplante Digitale-Dienste-Gesetz der EU bietet die Chance dazu.“

Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof hat heute die Verschiebung persönlicher Daten in die USA auf Grundlage der Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ gestoppt. Das Urteil ist die Folge eines Rechtsstreits des österreichischen Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems gegen den Mediariesen Facebook. Das Urteil beinhaltet ebenfalls, dass Nutzerdaten von EU-Bürgern nur dann auf Basis sogenannter Standardvertragsklauseln in die USA und andere Staaten übertragen werden können, wenn die Schutzbestimmungen eingehalten werden können. Da Facebook den Zugriff amerikanischer Geheimdienste nicht wirksam verhindern kann, muss die Datenauslieferung in die USA gestoppt werden. Die Datenschutzbehörden sind verpflichtet, die Wirksamkeit der Vertragsklauseln zu prüfen und ggf. die Datenweitergabe zu unterbinden.

Bereits 2015 hatte das Gericht das Vorgängerabkommen zur Datenübermittlung in die USA – das sogenannte Safe Harbor-Abkommen – für ungültig erklärt.

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