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Piraten wollen Bußgelder gerechter und transparenter verteilen +++ Unregelmäßigkeiten in Schleswig-Holstein

Freiheit, Demokratie und Transparenz Juristisches Landtag Pressemitteilungen (SH)

Zwei schleswig-holsteinische Landgerichte haben jahrelang nicht festgehalten, welche Geldbußen welcher Organisation zugewiesen wurden – obwohl das Justizministerium dies vorschreibt.
Jetzt prüft der Landesrechnungshof die Verteilungspraxis. Das berichtet die Landesregierung auf Anfrage der PIRATEN. Der Piratenabgeordnete Dr. Patrick Breyer fordert eine Reform der Verteilung von Geldauflagen:
“In Anbetracht der hohen und weiter ansteigenden Geldauflagen brauchen wir eine grundlegende Reform im Sinne von Verteilungsgerechtigkeit, Transparenz und Korruptionsprävention.
Das bisherige System schließt die Möglichkeit einer einseitigen Bevorzugung einzelner Organisationen nicht aus und entzieht die Verwendung der Bußgelder nahezu völlig einer Kontrolle der Öffentlichkeit.
Auch die Vorkehrungen zum Ausschluss unseriöser Organisationen reichen nicht aus. Den positiv gelisteten Organisationen wird kein öffentlicher Rechenschaftsbericht über die Mittelverwendung abgefordert und ein Prüfungsrecht des Rechnungshofs ist auch nicht gewährleistet. Andere
Bundesländer haben Sammelfonds eingerichtet, um eine gleichmäßigere Verteilung der Geldauflagen zu ermöglichen, oder veröffentlichen einen Zuwendungsbericht – doch Landes- und Bundesregierung stecken seit Jahren den Kopf in den Sand.
Meine Forderung: Gerichte und Staatsanwaltschaften sollten nicht länger die konkrete gemeinnützige Einrichtung festlegen, an die ein Geldbetrag zu zahlen ist, sondern lediglich den gemeinnützigen Zweck der Zahlung (z.B. Opferhilfe, Suchthilfe). Die Verteilung der Geldauflagen sollte zweckgebunden, transparent und öffentlich kontrolliert über Sammelfonds erfolgen.”
Hintergrund: Auf Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer von der Piratenfraktion hat die schleswig-holsteinische Landesregierung offengelegt, dass gemeinnützige Organisationen jährlich Zuwendungen in sechsstelliger Höhe aus Bewährungs-, Einstellungs- oder Gnadenauflagen in schleswig-holsteinischen Strafverfahren beziehen. Neben justiznahen Einrichtungen profitierten beispielsweise auch Kindergärten und Sportvereine.
In großem Umfang werden Organisationen bedacht, die nicht auf einer vom Oberlandesgericht geführten Liste aufgeführt sind. An wen Geldauflagen zu zahlen sind, entscheiden Richter und Staatsanwälte. In der Vergangenheit haben einzelne Zuweisungen in anderen Bundesländern für Aufsehen gesorgt, etwa Zuweisungen an “Eisenbahnfreunde”, “Trinkkegelcousins”, Karnevalsvereine oder gar an Einrichtungen, mit denen die zuständigen Justizbediensteten oder ihre Angehörigen persönlich verbunden waren. Die PIRATEN fordern seit 2013 eine Reform. Die Landesregierung hält dies nicht für nötig.
Antwort der Landesregierung
Anweisung des Justizministeriums zu Geldauflagen
NDR-Bericht aus 2013

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