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PIRATEN wollen Gefahrengebiete gesetzlich abschaffen

Freiheit, Demokratie und Transparenz Gesetzentwürfe Juristisches Landtag

Wir PIRATEN im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben nun einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Gefahrengebiete in Schleswig-Holstein eingereicht, in denen bisher verdachtslose Anhalte- und Sichtkontrollen von beliebigen Personen zugelassen sind. Hintergrund ist das Bekanntwerden der lange geheim gehaltenen Tatsache, dass seit 2010 weite Teile der Städte Neumünster, Lübeck und Kiel sowie der Kreise Steinburg, Segeberg, Herzogtum Lauenburg und Stormarn zu Gefahrengebieten erklärt worden sind, unter anderem während einer Demonstration.
Mein Kommentar zu unserer Gesetzesinitiative: Die Ausweisung sogenannter ‘Gefahrengebiete’ diffamiert ganze Städte und Regionen als potenziell gefährlich. Solche Sonderrechtszonen darf es in unserem Land nicht geben. Verdachtslose Kontrollen ins Blaue hinein verletzen die Privatsphäre unbescholtener Bürger und werden von uns Piraten deshalb abgelehnt. Dieses ungezielte Stochern im Nebel ist ein völlig ineffizientes Mittel zur Strafverfolgung. Innenminister Breitner kann nicht einen einzigen Wohnungseinbruchsdiebstahl oder ein ‘Rockerdelikt’ nennen, das durch eine verdachtslose Kontrolle verhindert worden wäre. Untersuchungen zeigen, dass verdachtslose Kontrollen stets die Gefahr einer diskriminierenden Auswahl aufgrund des Aussehens (z.B. Hautfarbe, Herkunft) bergen. Aus all diesen Gründen muss die 2007 von SPD und CDU unter dem damaligen Innenminister Dr. Ralf Stegner eingeführte verfassungswidrige Ermächtigung zur ‘Schleierfahndung’ in Schleswig-Holstein abgeschafft werden. Die damaligen Anti-Terror-Sondergesetze sind heute überflüssig und schädlich. Gerade am Jahrestag der Enthüllungen von Edward Snowden muss in Erinnerung gerufen werden, dass wir nicht unter einem ständigen Überwachungsdruck leben wollen.
Der Landtag wird sich noch im Juni mit unserem Gesetzentwurf befassen. Zu den Kritikern der Gefahrengebiete zählen neben der Piratenpartei Richterverbände und der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Dr. Caspar. Zu den Verteidigern der Praxis zählen Ministerpräsident Albig, Innenminister Breitner und die Polizei.
Sat1 hat über die Gefahrengebiete in Schleswig-Holstein berichtet und zeigt eine Karte der betroffenen Gebiete:


Siehe auch die polemische Pressemitteilung der SPD “Keine Videoüberwachung – keine Gefahrengebiete – keine Polizei?
Weiterlesen: Der Gesetzentwurf im Volltext (6 Seiten)

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